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17.09.2020 WEG-Reform: Mehr Rechtssicherheit für Verwalter und Eigentümer

„Mit der WEG-Novellierung wird mehr Rechtssicherheit für Verwalter und Eigentümer geschaffen. Außerdem wird die Reform für eine weitere Professionalisierung der Branche sorgen. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.“ Mit diesen Worten kommentiert Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter, den Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), der heute Abend im Bundestag abschließend beraten wird.

„Der IVD hat sich über Jahre für eine Novellierung des seit 1951 gültigen und angestaubten Wohnungseigentumsgesetzes eingesetzt. Viele unserer Forderungen, die wir mit Fachkongressen, Fachgesprächen und im regen politischen Austausch untermauert haben, finden sich in der WEG-Reform wieder. Wir haben maßgebliche Impulse gesetzt und konnten gute Ergebnisse für Eigentümer und gut qualifizierte Verwalter erreichen “, sagt Jugan. Der IVD-Vizepräsident weiter: „Vor allem ist mir wichtig, dass sich Verwalter und Eigentümer weiterhin auf Augenhöhe begegnen. In diesem Zusammenspiel wird es zukünftig auch für Verwalter einfacher sein, Sanierungsstaus aufzulösen. Hier erhalten Verwalter mehr Kompetenzen.“
Aus Sicht des IVD wird die Zertifizierung des WEG-Verwalters zu einer höheren Professionalisierung der Branche beitragen. „Lange hat der IVD darauf hingearbeitet“, betont Jugan.

Kernpunkt dieser Professionalisierung ist, dass jeder Eigentümer das Recht erhält – nach einer Übergangszeit von 3,5 Jahren -, einen Zertifikatsnachweis vom Verwalter einfordern zu dürfen. Das Zertifikat, das über eine Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt wird, verschafft den Verwaltern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt. Alle Einzelheiten über mögliche Ausnahmetatbestände, Inhalte und Umfang der Prüfung werden in einer Rechtsverordnung gesondert festgelegt.

Der IVD-Vizepräsident verweist auf weitere Schwerpunkte der Reform, die von seinem Verband angeregt worden sind. So wird es für den Verwalter künftig einfacher werden, Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen insbesondere bei Maßnahmen der Barrierefreiheit, Elektromobilität, dem Einbruchsschutz und der Nutzung moderner Telekommunikationsnetze herbeizuführen. Auch erhält er mehr Handlungskompetenz bei anfallenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten. Außerdem wird die Durchführung von Eigentümerversammlungen deutlich erleichtert.

An einer Versammlung werden Eigentümer künftig auch im Wege elektronischer Kommunikationsmittel teilnehmen können. Die Versammlungen können zukünftig auch online stattfinden. Das war eine wichtige Forderung des IVD, nicht nur um den Corona-bedingten Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen gerecht zu werden.
„Die WEG-Reform wird den veränderten Lebensbedingungen mit mehr Elektromobilität, Barrierefreiheit, Klimaschutz und Digitalisierung gerecht. Das ist ein gutes Gesetz für alle Mieter, Eigentümer und Verwalter“, so Jugan abschließend.








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