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28.09.2020 TKG-Novelle: Einigung bei Umlagefähigkeit gut für Mieter

Der Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die mehrheitliche Haltung der Bauminister von Bund und Ländern bei der Bauministerkonferenz, die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren bei der anstehenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beizubehalten.

„Dies ist eine positive Nachricht für viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die Wohnungsunternehmen werden so auch in Zukunft in der Lage sein, die Kostenersparnisse an ihre Mieter weiterzurreichen.“ Denn aktuell zahlten zahlreiche Mieterinnen und Mieter über ihre Wohnnebenkosten die monatlichen Grundgebühren für ihren Kabel-TV-Anschluss – und kommen hierbei weitaus günstiger weg, als wenn sie auf die Angebote anderer Kabel-TV-Anbieter zurückgreifen müssten. Das Kabelfernsehen wäre ohne Umlagefähigkeit bis zu 200 Euro pro Jahr teurer, weil jeder einen Einzelvertrag abschließen müsste.

„Auch für den Breitbandausbau ist dies eine gute Nachricht“, so Mattner. „Denn das Gros der Gewinne aus dem Kabelgeschäft wird reinvestiert. Die Investitionen in den Ausbau der Breitbandkabelinfrastruktur können sich sehen lassen: Allein in den ZIA-Mitgliedsunternehmen werden regelmäßig mindestens 200 Mbit angeboten – das ist etwa achtmal schneller als der Durchschnitt in Deutschland.“






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