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01.11.2020 Biomethan bekommt Chance im neuen Gebäudeenergiegesetz

Neue, wirtschaftliche Möglichkeiten für Bioenergie bietet mit Stichtag zum 1. November 2020 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – kurz GEG. „Das neue GEG hält vor allem im Wärmesektor vielversprechende Chancen für unsere Branche parat“, erklärt Frank Hinken, Geschäftsführer der EnviTec Energy GmbH & Co. KG. Durch die Zusammenführung des bisherigen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung – EnEV - und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in ein aufeinander abgestimmtes Regelwerk werden einheitliche energetische Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie, die dazu verpflichtet, ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Bauten der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht bereits seit 2019. Nach der Richtlinie muss der Energiebedarf jedes Gebäudes sehr gering sein und soll zu wesentlichen Teilen aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Daher legt das GEG erstmals eine einheitliche Formel fest, wie der Primärenergiebedarf eines Gebäudes berechnet wird – dabei werden die jeweiligen Energieträger mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Steinkohle verglichen. Je geringer der Primärenergiefaktor, desto ökologischer der Energieträger. Klimafreundliches Biogas wird nun mit einem Faktor von 0,7 angesetzt. „Das war leider keine Selbstverständlichkeit“, sagt Hinken, noch in den ersten Entwürfen des Gesetzes sei der Wert mit dem von Erdgas und Steinkohle (Faktor 1,1) gleichgesetzt gewesen.

Die willkürliche technologische Diskriminierung des erneuerbaren Energieträgers Biomethan habe damit ein Ende und Biomethan werde künftig auch bei der Nutzung in Brennwertkesseln zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau anerkannt, so auch Olaf von Lehmden, CEO der EnviTec Biogas Gruppe: „All diese Änderungen im neuen GEG machen den Einsatz von Biomethan für die Verbraucher attraktiver und ermöglichen ihnen, mit gutem Gewissen klimafreundlich zu heizen und so einen aktiven Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor zu leisten.“

Doch nicht nur für den Endverbraucher wird die Nutzung von Biogas attraktiver durch das GEG, sondern vor allem auch für Investoren. In einer Berechnung zur Wärmeversorgung eines acht Wohneinheiten zählenden Neubaus nach KFW-55 Standard, punktet in einem Vergleich zwischen Luftwärmepumpe mit gefördertem Wärmepumpen-Strompreis, Luftwärmepumpe ohne geförderten Wärmepumpen-Strompreis und Brennwertkessel mit Biomethan-Betrieb die letztere Alternative. „Stellt man hier die Investitions- und Energiekosten über einen Zeitraum von zehn Jahren gegenüber, ist die Biomethanvariante mit einer Ersparnis von mehr als 7.000 Euro im Vergleich zur Luftwärmepumpe mit gefördertem Strompreis eindeutig die wirtschaftlich beste Variante“, so von Lehmden.

„Als vollintegrierter Hersteller, Betreiber und Händler von Biogasanlagen- und -erzeugnissen, möchten wir vor diesem Hintergrund vor allem Projektentwickler, Architekten und Stadtwerke ansprechen“, erklärt Hinken weiter. Gerade Stadtwerke und Kommunen nehmen eine wichtige Vorbildfunktion im Vorantreiben der Klimaziele durch das neue Gesetz ein. Sie verfügen im Rahmen von Wärmeerzeugung und -vertrieb über verschiedene Alternativen, Klimaschutz stärker in die eigene Geschäftstätigkeit zu integrieren – und sei es „nur“ durch den Bezug von Biomethan.

Der Biogas-Allrounder EnviTec gehört zu den Pionieren der Branche und ist durch sein breites Portfolio in der Biomethan-Lieferung unabhängig von unsicheren Liefer- und Marktbedingungen. Biomethan ist langfristig extrem preisstabil und daher besonders attraktiv für Großkunden wie Gemeinden oder öffentliche Einrichtungen, die so besser kalkulieren können. „Zudem senkt sein Einsatz beispielsweise in KWK-Anlagen den Primärenergiefaktor und lässt so Baukosten schrumpfen und Zuschüsse wachsen“, so Hinken weiter.







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