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20.11.2020 Änderung des Gewerbemietrechts kann falsche Erwartungen wecken

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant, durch die Pandemie unter Druck geratenen Gewerbemietern mit einem Gesetz zu helfen, laut dem zukünftige staatliche Beschränkungen „regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis“ bedeuten sollen.

Der Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Jürgen Michael Schick, sieht den Entwurf kritisch: „Der Vorschlag der Ministerin ist bereits vorherrschende Rechtsmeinung, weshalb ein neues Gesetz kaum helfen wird. Stattdessen könnte bei den Mietern der Eindruck entstehen, dass Geschäftsschließungen stets eine Anpassung des Mietverhältnisses zu Folge haben. Das ist aber nicht der Fall. Auch künftig wird es deshalb auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, die sich durch ein Gesetz nicht abstrakt regeln lassen. Dass gerichtliche Verfahren zu pandemiebedingten Mietausfällen vorgezogen werden sollen, ist gegenüber anderen Verfahren ungerecht. Die Bestimmung der Reihenfolge, in denen über die anhängigen Fälle entschieden wird, muss dem Gericht überlassen bleiben.“







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