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25.11.2020 Sotheby’s Hamburg befürwortet Gesetz zur Vermittlungsprovision

Das Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision tritt Ende des Jahres bundesweit in Kraft. Vor allem für einige norddeutsche Bundesländer ist dies mit Änderungen verbunden. Noch bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Rolle von Maklern durch die gesetzliche Neuregelung verändern wird. Die Immobilienexperten von Hamburg Sotheby’s International Realty sehen vornehmlich positive Effekte für den Markt und geben Tipps zu Verkauf und verbleibenden Aufteilungsmöglichkeiten der Courtage.

In Zukunft muss die Maklercourtage 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Eine wichtige Säule des Immobilienmarktes, die Vermittlung, wird sich also ab dem 23. Dezember mit Inkrafttreten des Gesetzes nachhaltig verändern. Sotheby’s International Realty sieht dessen Vorteile in der bundesweiten Einheitlichkeit, in der Professionalisierung des Marktes und nicht zuletzt der Fairness gegenüber allen Marktteilnehmern. Vor diesem Hintergrund ist Qualität entscheidend, was letztendlich allen Beteiligten im Immobiliengeschäft zugutekommt.

Zur Frage, ob dieses Gesetz künftige Verkäufer abschrecken könnte, einen Makler zu beauftragen, antwortet Alexander Stehle, Geschäftsführer von Hamburg Sotheby’s International Realty: „Wir begrüßen den fairen Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer – auch in finanzieller Hinsicht. Die Reformierung der Maklercourtage wird den Markt in den nächsten Jahren professionalisieren. Der Interessensausgleich beginnt bei der Findung einer marktgerechten Bewertung, geht über die Verkaufsstrategie und Nutzungsoption bis zur Abwicklung aller Formalitäten. Nur Qualita?tsmakler, die als faire Vermittler zwischen den Interessen von Verka?ufer und Ka?ufer einen Mehrwert generieren, werden Bestand haben.“ Der Makler kennt den Markt und seine Preise sowie die rechtlichen Grundlagen, die beim Kauf zu berücksichtigen sind. Dies schützt sowohl den Käufer als auch den Verkäufer vor rechtlichen Hürden und falsch eingeschätzten Preisen. „Es ist also ratsam, den arbeitsintensiven Prozess des Verkaufs in die Hände eines Maklers zu legen – vor allem viele Verkäufer unterschätzen immer wieder die anfallenden Schritte bis zur finalen Vertragsunterzeichnung“, so der erfahrene Immobilienfachmann.

Künftige Verteilung

Dennoch bedeutet die Aufteilung in der Praxis am Ende nicht immer 50/50. Lediglich der Verkäufer muss mindestens 50 Prozent zahlen. Zur Verteilung der Courtage gibt es künftig sogar drei Möglichkeiten: Zum einen die bereits beschriebene Teilung, die vertraglich als Doppelprovision zwischen Makler, Käufer und Verkäufer geregelt werden kann. Bei Variante Nummer zwei verpflichtet sich der Verkäufer vertraglich zur Übernahme der Provision, holt sich jedoch maximal die Hälfte vom Käufer zurück. Die verbleibende Möglichkeit ist die Übernahme der vollen Provision durch eine Partei. Für den Käufer ist dies jedoch nur zulässig, wenn er dem Makler einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und sich das Kaufobjekt noch nicht in dessen Angebot befand.

Möglichst schnell verkaufen?

In vielen deutschen Bundesländern ist 50/50 bereits üblich. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Berlin und Bremen trugen bisher die Käufer die volle Provision. Um vor allem letztere künftig zu entlasten, hat der Bundestag im Juni das neue Gesetz verabschiedet. Was bedeutet dies nun für Verkäufer? Lohnt es sich noch, vor dem Inkrafttreten zu verkaufen? „Ob sich ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt stärker lohnt, hängt von diversen individuellen Faktoren ab, zum Beispiel, ob der Verkauf bereits in Planung ist“, erklärt Alexander Stehle. „Allein aufgrund der neuen Bestimmungen zur Provision überstürzt zu handeln, ist aber nicht ratsam. Wichtiger ist, den für Ihr Anliegen idealen Makler zu finden, das wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende besser bezahlt machen. Dieser wird Sie auch zu den verbleibenden Möglichkeiten, was die Courtage angeht, beraten.“ In diesem Sinne ist fair zu handeln und sich zugleich Unterstützung zu holen auch im Immobiliengeschäft weiterhin der goldene Weg.






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