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18.12.2020 Erfolg für den ZIA beim neuen Sanierungsrecht

Das am Freitag im Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts schafft den Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen. Unternehmen, die von ihren Verbindlichkeiten erdrückt zu werden drohen, soll es hierdurch ermöglicht werden, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht sich durch das Gesetz in seinen Forderungen nach einer Verbesserung der Sanierungsoptionen, welche die Unternehmen aus den Umsatzeinbrüchen aufgrund der Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie herausführt, bestätigt.

Der ZIA hatte sich dafür eingesetzt, dass die zunächst geplante Vertragsbeendigung durch ein Restrukturierungsgericht nicht Teil des Sanierungsverfahrens wird. So war in dem Gesetzesentwurf zunächst vorgesehen, dass auf Antrag des Schuldners das Restrukturierungsgericht einen nicht beiderseitig vollständig erfüllten Vertrag, an dem der Schuldner beteiligt ist, beenden kann, wenn der andere Teil einem Anpassungs- oder Beendigungsverlangen des Schuldners nicht nachkommt und der Schuldner drohend zahlungsunfähig ist. „Mit der Streichung der vorgesehenen Vertragsbeendigungen ist eine wichtige Forderung des ZIA erfüllt worden“, so Dr. Hinrich Thieme, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Recht. „Die gerichtliche Vertragsbeendigung hätte gerade bei Dauerschuldverhältnissen zu erheblichen Konsequenzen und Folgefragen geführt. Die Krisengesetzgebung darf den Grundsatz der Vertragsfreiheit und das für den Rechtsfrieden wichtige Kräftegleichgewicht der Vertragsparteien nicht aus den Augen verlieren,“ so Thieme.






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