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23.12.2020 WEG-Reform führt zu mehr Pflichten für die Hausverwaltung

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommt aufgrund der neuen WEG-Reform künftig eine zentrale Rolle zu. Ihr obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung: „Jetzt ist also im juristischen Sinne nicht mehr der einzelne Eigentümer unser Auftraggeber, sondern die Gemeinschaft. Damit wird sich auch unsere Tätigkeit verändern, und wir haben mehr Pflichten zu erfüllen.“

Da die Wohnungseigentümer nicht nur ihre Individualansprüche gegen den Verwalter, sondern auch gegenüber anderen Wohnungseigentümern verlieren, muss sich zukünftig bei Streitigkeiten zwischen den Eigentümern der Verwalter intensiver einbringen, um „gemeinschaftliche“ Ansprüche durchzusetzen. Nuss: „Das beste Beispiel dafür ist der Streit zwischen zwei Eigentümern über die Störung der Ruhezeiten. Bislang mussten sich die Parteien unter sich einigen, jetzt ist die Verwaltung in der Pflicht, soweit Interessen der Gemeinschaft betroffen sind.“

Zudem wird die Funktion des Verwaltungsbeirats erheblich gestärkt. Ihm obliegt nicht nur die Unterstützung des Verwalters, sondern auch dessen „Überwachung“. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats fungiert qua Gesetz als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. Obwohl der Verwaltungsbeirat den Verwalter zu überwachen hat, kommen ihm keine Verwaltungskompetenzen zu. Er wird allerdings verstärkte Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber dem Verwalter haben.

„Wir erachten den Ausdruck ´Überwachung´ als sehr unglücklich gewählt und werden weiterhin auf partnerschaftlicher Basis und auf Augenhöhe mit dem Beirat zusammenarbeiten. Bei großen Gemeinschaften erstellen wir routinemäßig ohnehin ein vierteljährliches Reporting als Grundlage. Damit erfüllen wir die Informationspflichten und bieten dem Beirat Transparenz“, führt Nuss aus.

Nach der neuen Bestimmung können die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Teilnahme an der Eigentümerversammlung auch digital stattfinden kann, eine rein virtuelle Versammlung soll es nicht geben. „Diese Änderung – obwohl sie einen Mehraufwand darstellt – macht natürlich vor allem unter Corona-Bedingungen Sinn. Aber auch hier erweitern sich unsere Aufgabengebiete maßgeblich. Die technischen Anforderungen an unsere Dienstleistung steigen damit. Durch den Einsatz von zeitgemäßer Technik und gut ausgebildeten Mitarbeitenden können wir diese Anforderungen in bester Weise erfüllen“, so Nuss abschließend.








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