News RSS-Feed

10.04.2018 Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer – Zitate

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Grundsteuer gekippt, weil die Einheitswerte als Berechnungsgrundlage gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Ausgang des Verfahrens hat große Bedeutung für Immobilieneigentümer, Mieter und Kommunen.

Tobias Schneider, Steuerberater und Partner bei CMS in Deutschland, erklärt: "Die nun im Lichte der Entscheidung neu zu findende verfassungsgemäße Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wird sich mehr an den tatsächlichen Wertverhältnissen der jeweiligen Immobilie orientieren müssen als dies bislang der Fall war. Das heißt, dass die Grundsteuerbelastung für Immobilien, deren Wertentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten überproportional gut war, steigen wird, während die Belastung für Underperformer sogar sinken könnte." Der Steuerrechtsexperte weiter: "Es ist damit zu rechnen, dass die zuständigen Finanzämter von Immobilieneigentümern zu einem entsprechenden Stichtag die Einreichung von Steuererklärungen fordern werden. Dem wird die Einführung neuer verfassungskonformer Bewertungsregelungen für Immobilien vorausgehen müssen. Der Gesetzgeber wird einige Zeit benötigen, um die Vorgaben der heutigen Entscheidung umzusetzen, deshalb ist mit der Anforderung von Steuererklärungen kurzfristig nicht zu rechnen."

Philipp Schönnenbeck, Rechtsanwalt bei CMS in Deutschland, bewertet das Urteil aus immobilienrechtlicher Perspektive folgendermaßen: "Das Urteil war zu erwarten. Zu begrüßen ist, dass sich Änderungen der Grundsteuerbelastung nur für die Zukunft ergeben können." Der Immobilienrechtsexperte weiter: "Die Grundsteuer wird regelmäßig auf die Mieter umgelegt. Hierfür genügt bereits ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Die Grundsteuer ist in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlegbare Kostenposition bezeichnet. Etwaige Erhöhungen werden daher vor allem Mieter und Eigentümer treffen, die Immobilien selbst nutzen oder deren Immobilien leer stehen. Vermieter, die eine Umlage der Grundsteuer auf die Mieter vereinbart haben, können auch eine erhöhte Grundsteuerbelastung umlegen. Vermietern sei geraten, zukünftig ausdrücklich einen Vorbehalt der Nachberechnung zu machen."

Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmobilienScout24, kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Grundsteuer in Deutschland. Unsere Angebotsdatenbank mit rund 480.000 aktuellen Inseraten und einer 20jähriger Historie im Immobilienmarkt schafft Transparenz über die Marktwerte. Damit benennen wir nur ein Beispiel, es gibt vielfältige Ideen zur Modernisierung der Immobilienbewertung auf Datenbasis. Gerne bieten wir uns als Gesprächspartner für Politik, Verbände und Fachöffentlichkeit an.“

„Eine absolute Erhöhung der Grundsteuer als Ergebnis neuer Immobilienwerte als Berechnungsgrundlage lehnen wir hingegen ab, das wäre eine bittere Folge der nun anstehenden Neuordnung. Es wäre schade, wenn aus der Modernisierung der Immobilienbewertung am Ende höhere Kosten auf Mieter und Eigenheimbesitzer resultieren. Die Belastungsgrenze im Bereich des Wohnens und der Nebenkosten ist bereits heute erreicht. Hier müsste der Gesetzgeber die Steuer insgesamt reformieren.“

„In Zeiten der Diskussion über bezahlbares Wohnen und auch dringend benötigte Wohnungen brauchen wir eine einfach zu ermittelnde Grundsteuersystematik mit einem deutlichen Fokus auf eine klare Aufkommensneutralität.“ fasst Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw, Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., zusammen.

„Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk. „Die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“

BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., Präsident Mario Ohoven: "Der Mittelstand begrüßt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts über die ungerechte Belastung von Betrieben und Bürgern durch die Grundsteuer und warnt zugleich vor neuen Belastungen durch eine Reform. Allein, dass die Einheitswerte seit 1964 im Westen und in Ostdeutschland sogar seit 1935 nicht mehr angepasst wurden, ist nicht nachvollziehbar und hat zu absurden Wertverzerrungen geführt. Für die Kommunen ist die Lage schwierig. Eine Frist zur Behebung des verfassungswidrigen Zustands ist die einzig richtige Entscheidung. Ob die Kommunen jedoch eine Neubewertung aller 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe innerhalb weniger Jahre umsetzen können, ist fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in die Pflicht genommen, das Grundsteuersystem auf die aktuellen Werte umzustellen. Dabei muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen: So darf die Neugestaltung der Grundsteuer nicht allein auf dem Rücken vieler Millionen Mieter in den Metropolregionen ausgetragen werden."









Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!