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10.07.2018 CG Gruppe sichert erweitertes Baurecht für Cologneo I in Köln

Für das erste Teilstück der Stadtteilentwicklung Cologneo der CG Gruppe AG im Mülheimer Süden hat der Rat der Stadt Köln den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes des Cologneo I gefasst. „Das Ergebnis ermöglicht unserem Projekt die Erlangung von Baugenehmigungen nach § 33 BauGB“, erklärt Jürgen Kutz, Vorstandsmitglied der CG Gruppe AG und fügt hinzu: „Die Schaffung von Baurecht und der anschließende Qualitätsbau sind die wesentlichen Kernkompetenzen der CG Gruppe.“

Bis 2020 baut die CG Gruppe knapp 500 Wohnungen auf rund 34.000 m². Daneben werden in Alt- und Neubauten rund 60.000 m² Gewerbefläche für Einzelhandel, Gastronomie sowie ein Parkhaus entstehen.

Erst in der vergangenen Woche hatte die CG Gruppe bekannt gegeben, dass nach dem im Mai erfolgten Ankauf des ca. 4 Hektar großen Cologneo-II-Grundstückes eine weitere Arrondierung in unmittelbarer Nachbarschaft gelungen ist. Die CG Gruppe leistet mit dem Gesamtprojekt Cologneo mit einem Volumen von 835 Mio. Euro einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung der Stadt Köln.







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