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27.07.2018 München: Städtische Mietpreisbremse beschlossen

Der Münchener Stadtrat hat in seiner Sitzung eine Mietpreisbremse für die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und des Kommunalreferats beschlossen und damit einen maßgeblichen Beitrag für bezahlbaren Wohnraum in München geleistet.

Oberbürgermeister Reiter ist überzeugt: „Die Landeshauptstadt München setzt zusammen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften mit der städtischen Mietpreisbremse München ein deutliches Signal gegen den Aufwärtstrend der Münchner Mieten und dient damit als Vorbild für andere Kommunen.“

Bislang waren die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG bei ihren zirka 36.900 frei finanzierten Wohnungen rechtlich und betriebswirtschaftlich gehalten, Mieterhöhungspotentiale grundsätzlich bis zur Grenze des Mietspiegels auszuschöpfen.

Um das Profil der Gesellschaften als soziale Vermieter stärker herauszustellen, hatte Oberbürgermeister Reiter das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, Regularien zu entwickeln, die geeignet sind, für einen längerfristigen Zeitraum Mieterhöhungen stärker zu begrenzen und hinter den gesetzlichen Möglichkeiten der Mietsteigerungspotentiale zurückzubleiben.

Mit dem gefassten Beschluss wird nunmehr für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im frei finanzierten Bestand auf maximal 10 Prozent in 5 Jahren begrenzt (bislang rechtlich möglich: 15 Prozent in 3 Jahren) und bei Mieterhöhungsverlangen eine Mietobergrenze von 90 Prozent des aktuellen Mietspiegels festgelegt. Darüber hinaus wurden folgende weitere Regelungen für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschlossen:

- Ab 1. August 2018 wird die Bindung bei neu bewilligten Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Fördermodell „München Modell-Miete“ auf 60 Jahre verlängert.
- Bei Neubauvorhaben auf städtischen Flächen im Fördermodell „Münchner Wohnungsbau“ (ehemals KomPro) wird die Bindung künftig ebenfalls auf 60 Jahre verlängert.
- Die Modernisierungsumlage wird von rechtlich möglichen 11 Prozent auf 5 Prozent begrenzt; zudem wird die Modernisierungsumlage von der Grundmiete getrennt und auf 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren begrenzt; nach Amortisierung fällt die Modernisierungsumlage komplett weg.
- Die Regularien zur Begrenzung der Modernisierungsumlage werden auch bei allen städtischen Programmen für den geförderten und preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) aufgenommen.









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