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30.07.2018 Interessenverband Kapitalmarkt KMU gegen EU-Kommission-Konzept

Die EU-Kommission hat im Rahmen der EU-Initiative „Unterstützung und Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten“ einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Erleichterungen von der Marktmissbrauchsverordnung für Unternehmen vor, die an sogenannten KMU-Wachstumsmärkten notieren. Beispielsweise haben Emittenten bei sogenannten Directors‘ Dealings (Eigengeschäften von Führungskräften) zukünftig zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung Zeit, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen. Gegenwärtig muss die Veröffentlichung noch am gleichen Tag erfolgen, wenn die Führungskraft erst am dritten Tag die Eigengeschäfte dem Unternehmen meldet, was kaum praktikabel ist. Der Regulierungsaufwand durch die Marktmissbrauchsverordnung und die damit verbundenen Verwaltungskosten werden insbesondere von vielen mittelständischen Unternehmen als großes Hemmnis für eine Unternehmensfinanzierung über die Kapitalmärkte angesehen. Die jetzt von der EU-Kommission vorgesehenen Erleichterungen für KMU sind jedoch an den Begriff des KMU-Wachstumsmarktes gebunden.

„Die dringend notwendigen Erleichterungen für KMU sollten an die KMU-Eigenschaft geknüpft werden und nicht an einen KMU-Wachstumsmarkt, dessen Registrierung noch von der Börse bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss“, sagt der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich. „Gegenwärtig ist in Deutschland kein KMU-Wachstumsmarkt registriert – damit würden zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland alle geplanten Erleichterungen ins Leere laufen und der deutsche Mittelstand wäre gegenüber dem Mittelstand in anderen EU-Mitgliedstaaten erheblich benachteiligt. Hinzu kommt, dass nur 50% der Unternehmen an einem KMU-Wachstumsmarkt selbst KMU sein müssen. Dies bedeutet, dass in anderen Ländern auch große Unternehmen, die an einem KMU-Wachstumsmarkt notieren, von den Erleichterungen profitieren können. Die Politik in Deutschland ist auf diese Fehlkonstruktion noch nicht aufmerksam geworden. Hier ist dringendes Einschreiten gegenüber der Europäischen Kommission geboten.“








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