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15.08.2018 Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf? Der Fokus ist falsch

Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft.
Laut aktuellen Medienberichten prüft Bundesjustizministerin Katarina Barley aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen ließe und künftig derjenige die Maklerkosten zu tragen habe, der ihn beauftragt – in der Regel also der Verkäufer.

„Wir freuen uns, dass sich die Regierung den hohen Erwerbsnebenkosten widmet – der Fokus muss aber stimmen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. "Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ist nur die Schminke auf dem eigentlichen Problem der staatlich verursachten zu hohen Erwerbsnebenkosten – vor allem der Grunderwerbsteuer“, so Mattner. „Seit 2007 haben die Bundesländer die Grunderwerbsteuer insgesamt 26 Mal erhöht. Länder und Bund könnten mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen, wenn sie die Grunderwerbsteuer senken und die Motivation aus dem Länderfinanzausgleich entfernen.“

„Die Diskussion um das Bestellerprinzip beim Kauf ist nachvollziehbar“, so Mattner. „Doch könnte das auch dazu führen, dass die Maklerkosten auf die Kaufpreise übertragen werden. Der Markt sollte entscheiden, wie die Maklerleistung finanziert wird. Der Wettbewerb zwischen Maklern hat eine regulierende Wirkung. Ein Bestellerprinzip nach aktueller Planung ist kein Allheilmittel.“








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