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28.08.2018 Mögliches Verbot für ausländische Investoren Wohnobjekte zu kaufen

„Die Vorstellung, dass ausländische Käufer in Berlin zur Wohnungsnot beitragen, ist falsch und lenkt von den wahren Problemen ab. Unsere ausländischen Mandanten agieren vorwiegend als langfristig orientierte Bestandshalter. Diese Käufer lassen die Wohnungen nicht leer stehen bzw. halten sie nicht als Spekulationsobjekt. Sie handeln genauso wie deutsche Anleger.

Des Weiteren wäre eine Einschränkung der potenziellen Käufergruppen von Berliner Wohnimmobilien rechtlich wohl nur äußert schwierig durchsetzbar. Insbesondere für EU- Bürger wäre dies bereits angesichts des europäischen Diskriminierungsverbotes problematisch.

Anstatt Symbolpolitik zu betreiben, sollte die Politik bitte endlich die Bedingungen schaffen, damit schnell neuer bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann."

(Statement von Dr. Esfandiar Khorrami, Partner und Rechtsanwalt bei Bottermann Khorrami)








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