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16.10.2018 Bündnis90/Die Grünen: Gesetzentwurf zur Senkung der Maklercourtage

Durch die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklercourtagen wollen Bündnis 90/Die Grünen Verbraucher beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien entlasten (Gesetzentwurf, BT-Dr. 19/4557). Auf diese Weise sollen Käufer von den teilweise horrenden Kosten für den Makler von bis zu sieben Prozent des Immobilien-Kaufpreises entlastet und somit die Kaufnebenkosten gemindert werden. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) begrüßt das Vorhaben zur Einführung des Bestellerprinzips, denn es fördert den Wettbewerb. Der Verbraucherschutzverband führte bereits 2006 eine Studie über Höhe und Verhandlungsspielräume bei der Maklercourtage durch und fordert seitdem gesetzliche Maßnahmen zur Reduktion der starren Courtage-Forderungen. Der Markt kann das nicht richten.

Aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt

Aktuell sieht die Lage am Immobilienmarkt so aus: Bundesweit fallen, gemäß der sogenannten ortsüblichen Maklercourtage, Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent inkl. MwSt. an. Damit liegt Deutschland in der europäischen Spitzengruppe. In etlichen Bundesländern wie z.B. Berlin oder Brandenburg ist die Courtage vollständig von den Käufern zu tragen. In Berlin kann so bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro eine Maklerprovision von 28.560 Euro anfallen. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel NRW und Bayern ist die Courtage zumindest theoretisch mit jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt. zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer zu zahlen.

Die Courtage ist keine Gebühr, sondern Verhandlungssache. Deshalb sieht es zumindest bei begehrten Immobilien in der Praxis so aus: Käufer haben kaum eine Verhandlungsmöglichkeit. In Berlin müssen sie in der Regel die gesamte Courtage von 7,14% zahlen. Auch in München oder Köln zahlen Käufer ihren Anteil von 3,57 Prozent meist voll, während Verkäufern ihr Anteil an der Courtage häufig erlassen wird. Dieses Zugeständnis machen ihnen die Makler, um den Auftrag zur Vermakelung zu erhalten. „Die Maklerverbände haben es mit der sogenannten ortsüblichen Courtage bisher verstanden, einen Schutzraum um ihre Honorare zu ziehen“, fasst Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, zusammen. „Falls Verhandlungen für Käufer überhaupt möglich sind, beginnen sie auf einem hohen Niveau.“

In Ballungszentren werden bis zu 79 Prozent aller Wohnungen über Makler angeboten (deutschlandweit 59 Prozent), so die Fakten laut Gesetzentwurf von B‘90/Die Grünen. Damit ist der Zugang zum Wohnungserwerb ohne Makler und Maklergebühren nur eingeschränkt möglich. Eigentumserwerb wird durch die zu hohen Nebenkosten, zu denen auch Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtsgebühren noch hinzuzurechnen sind, sehr verteuert. Gerade in hochpreisigen Städteregionen ist es für junge Familien sehr schwierig, geeignetes Wohneigentum zu erwerben.

Bündnis90/Die Grünen legen Gesetzentwurf zur Senkung der Maklercourtage vor

Um die Nebenkosten zu verringern, schlagen B‘90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf nun die Einführung des Bestellerprinzips auch beim Wohnungskauf vor: Bereits seit dem 1. Juni 2015 gibt es eine solche Regelung für die Vermietung von Wohnimmobilien, bei der die Maklercourtage zudem bundesweit auf zwei Nettokaltmieten begrenzt wurde. Dementsprechend soll künftig der Verkäufer den Makler allein bezahlen, sofern er ihn beauftragt. Die darüber hinaus geforderte Deckelung der Maklercourtage auf 2 Prozent soll ein effektives Mittel zur Reduzierung der Kaufnebenkosten – zu Ungunsten der Makler - darstellen. Denn eine Selbstregulierung des Maklergewerbes sei nicht zu erwarten.

Bereits seit 2006 fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V., auf Grundlage einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderten Studie eine Reduzierung der Maklercourtage, eine gerechtere Verteilung der Maklerkosten und eine Trendwende bei der zunehmenden Belastung der Käufer. Damals war dies kein politisches Thema. Da sich aber seitdem die Lage noch verschärft hat, kommt das Thema jetzt nicht nur bei Bündnis 90/Die Grünen auf die politische Agenda. So äußerte sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gegenüber der FAZ: „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt.“ und im Ergebnispapier des Wohngipfels wird eine Senkung der Maklerkosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums erwogen. Bereits im Wahlprogramm hatte die SPD sich für eine solche Entlastung beim Kauf von Wohneigentum eingesetzt. Die FDP brachte vergangene Woche ebenfalls einen Antrag zur Förderung von Wohneigentum ein. Die Liberalen sehen den Ansatz jedoch bei einer Entlastung durch Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer.

WiE begrüßt die Ansätze zur Senkung der Erwerbsnebenkosten

Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt alle Ansätze, um die viel zu hohen Nebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf zu senken, denn der Markt – derzeit ein Verkäufermarkt – reguliert sich nicht selbst. Als Gegenargument wird seitens der Wohnungswirtschaft häufig angeführt, dass die Einführung des Bestellerprinzips zu erhöhten Kaufpreisen führen würde. WiE widerspricht dieser Einschätzung. Vielmehr steht zu erwarten, dass es zu einem echten Wettbewerb zwischen den Maklern kommen wird, der eine dauerhafte Senkung der Courtage bewirkt. Denn die Makler wollen den Auftrag zum Haus- oder Wohnungsverkauf erhalten und die Verkäufer werden dann an einer Senkung der Maklerkosten interessiert sein.

Um die Wohneigentumsbildung sinnvoll und effektiv zu fördern, reicht nicht die Einführung eines Baukindergeldes, sondern es sind die Maklercourtage zu senken und die Grunderwerbsteuer. Auch die Notar- und Gerichtsgebühren gehören auf den Prüfstand.









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