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19.10.2018 E-Vergabe verpflichtend: Europaweite Vergaben nur noch elektronisch

Der heutige Stichtag 19. Oktober 2018 steht für einen weiteren wichtigen Schritt, den Hitzler Ingenieure in Richtung Digitalisierung geht. Der Projektsteuerer aus München macht aus der ab heute gesetzlichen Pflicht eine Tugend: Bauherren und externe Planer haben die Möglichkeit, über definierte Rechte permanent oder anlassbezogen Zugriff auf eine Vergabemanagementplattform und damit auf das jeweilige Vergabeverfahren zu erhalten.

„Wir wollen unsere Auftraggeber auch bei der E-Vergabe, also der elektronischen Auftragsvergabe, bestmöglich entlasten und als Projektsteuerer nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern diese zum Vorteil des Bauherrn nutzen“, beschreibt der verantwortliche Projektleiter bei Hitzler Ingenieure, Helmut Thalmayer, den Serviceanspruch des Unternehmens und betont gleichzeitig: „Die Pflicht zur E-Vergabe bezieht sich zunächst nur auf EU-weite Vergabeverfahren. “

Vergabeunterlagen stehen Bewerbern und Bietern über das E-Vergabe-Portal aumass kostenfrei und ohne Registrierungspflicht zur Verfügung, digitale Angebote können schnell übermittelt und bearbeitet werden, das Zustellrisiko verringert sich. Insgesamt werden die Beschaffungsabläufe noch transparenter und effizienter. Die Umstellung auf die E-Vergabe bedeutet zwar für alle Beteiligten eine spürbare Veränderung in den gewohnten Arbeitsabläufen. Andererseits ist E-Vergabe eine große Chance zur Vereinfachung und Erleichterung der Arbeitsprozesse.

E-Vergabe steht für die Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit elektronischen Mitteln. Ab 19. Oktober 2018 sind alle Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, europaweite Vergabeverfahren zur Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen vollständig elektronisch abzuwickeln. Ab dem Stichtag sind seitens der Bewerber und Bieter grundsätzlich nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge zulässig. Deren Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung müssen elektronisch eingereicht werden. Ab 01.01.2020 ist die E-Vergabe auch für nationale Vergabeverfahren grundsätzlich verpflichtend.









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