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15.11.2018 Mehr geförderte Wohnungen für Hamburg sind nicht die Lösung

Wie viele Sozialwohnungen braucht Hamburg? Wenn es nach dem Mieterbund geht, sollen künftig 50 Prozent aller neu errichteten Wohnungen in der Hansestadt gefördert werden. „Falsch“, sagt der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Denn dadurch würde sich das Problem nur verschärfen.

„Schon jetzt wird in der Regel bei jedem Neubauprojekt ein Drittel der Wohnungen öffentlich gefördert. Ein noch höherer Anteil würde den frei finanzierten Wohnungsbau weiter verteuern“, erklärt Sönke Struck, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. „Sehr viele Menschen mit mittleren Einkommen haben keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, sind aber dennoch auf erschwingliche Mieten angewiesen. Für diese große Gruppe würde sich dadurch das Problem noch verschärfen. Das ist nicht sozial.“

„Zunächst sollte sichergestellt werden, dass in den geförderten Wohnungen auch wirklich diejenigen Menschen leben, die eine Förderung benötigen. Seit Jahren werden immer mehr Sozialwohnungen gerade auch in den Szenevierteln gebaut. Hier sollte überprüft werden, ob die aktuellen Einkommensverhältnisse den Vorgaben für eine geförderte Wohnung noch entsprechen. So können wir auch die gewünschte Durchmischung in den Quartieren gewährleisten“, sagt Struck. Diese Einschätzung stimmt überein mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieser hatte im Juli 2018 ein Gutachten zur sozialen Wohnungsbaupolitik veröffentlicht.

Um seiner Forderung nach mehr gefördertem Wohnraum Nachdruck zu verleihen, führte der Mieterverein zu Hamburg Fälle an, in denen Mieterinnen und Mieter von besonders drastischen Mieterhöhungen betroffen waren. „Der Mieterverein betreibt eine unverantwortliche Klientelpolitik und zieht dafür plakative Einzelfälle als Beispiele heran, die auch wir als mittelständische Wohnungswirtschaft nicht gutheißen“, erklärt Sönke Struck hierzu.

Kappungsgrenzen, Modernisierungsumlage und Soziale Erhaltensverordnung

Es gebe in Hamburg bereits zahlreiche Maßnahmen, die vor überzogenen Mieterhöhungen schützen. Erstens wurde die Kappungsgrenzenverordnung im Juli 2018 verlängert. Sie besagt, dass Mieten im laufenden Mietverhältnis um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen. Zweitens hat das Bundeskabinett beschlossen, ab 2019 die Obergrenze für Modernisierungsumlagen zu senken. Damit können Vermieter künftig nicht mehr 11, sondern nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Drittens gilt aktuell in elf Hamburger Gebieten die Soziale Erhaltensverordnung. Auch sie soll vor Verdrängung und sogenannten Luxusmodernisierungen schützen.

„Es ist natürlich immer einfach, mehr geförderte Wohnungen zu fordern“, resümiert Struck. „Aber das beste Mittel für bezahlbaren Wohnraum ist und bleibt der Bau von Wohnungen. Hierfür brauchen wir bessere Bedingungen, wenn wir die Situation in den Griff bekommen wollen. Mit dem Bündnis für das Wohnen sind wir dabei auf einem guten Weg.“










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