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19.11.2018 GroKo baut Luftschlösser, aber keinen bezahlbaren Wohnraum

„Mit den geplanten Fördergrenzen für die Sonderabschreibung baut die Bundesregierung Luftschlösser, aber keinen bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten. Das ist mit der geplanten Baukostenobergrenze von 3.000 EUR/qm schlichtweg nicht möglich", kritisiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, vor der heutigen Sitzung im Finanzausschuss des Bundestages. Hier ist Ibel als Fachexperte eingeladen, um mit den Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sonderabschreibung zu diskutieren.

Ibel verweist auf die Hürden, die das Bauen in Ballungsgebieten besonders verteuern. Dazu zählen notwendige Lärmschutzmaßnahmen, Tiefgaragen in innerstädtischen Lagen und erhöhte Schwierigkeiten bei der Erschließung von Grundstücken und der Nutzung von Baulücken. Hinzu kommen die rasant steigenden Bau- und Baustoffkosten: So sind die Preise für den Neubau von Wohngebäuden zB in Bayern in zwölf Monaten um fünf Prozent angestiegen.

Vor diesem Hintergrund hatten auch die Fachexperten der Bundesratsausschüsse im Oktober die Erhöhung der förderfähigen Herstellungskosten auf 4.000 EUR und der Bemessungsgrundlage auf 3.000 EUR/qm Wohnfläche empfohlen. Der Bundesrat war dieser Empfehlung jedoch nicht gefolgt. „Wenn die Politik nicht einmal auf ihre eigenen Fachleute hört, wird das Wohnungsproblem nicht gelöst", kritisiert Ibel und verweist auf gängige Förderkriterien im Bankensektor: „Selbst Förderbanken stellen sich inzwischen der Realität und lassen beim geförderten sozialen Wohnungsbau in Ballungszentren Herstellungskosten von bis zu 3.500 EUR/qm Wohnfläche zu." Sollte im parlamentarischen Verfahren nicht nachgebessert werden, wird die Sonderabschreibung wohl lediglich in kleineren Städten Anwendung finden, da hier die Baukosten niedriger sind.

Vor allem dürfe sich die große Koalition nicht auf den Empfehlungen des Wohngipfels ausruhen, so Ibel: "Die zeitlich begrenzte Sonderabschreibung muss dringend durch eine Erhöhung der linearen AfA auf mindestens drei Prozent ergänzt werden, um ihre Wirkung entfalten zu können. Dies entspricht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverzehr, da sich der Anteil der kurzlebigen technischen Bestandteile bei den Bauwerkskosten eines Wohngebäudes stark erhöht hat. Nur so können wir auch in den Hot Spots genügend bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen!"









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