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20.11.2018 Mehr politische Anstrengung für Wohnungsneubau

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilt, wurden in den ersten neun Monaten 2018 in Deutschland insgesamt 262.800 Wohnungen zum Bau genehmigt. Damit wurden 2,3 Prozent oder 6.000 Baugenehmigungen mehr erteilt als im Vorjahreszeitraum. Bereinigt um Neubaugenehmigungen für Wohnheime, die überwiegend für Flüchtlinge errichtet werden, ist die Zahl der Neubaugenehmigungen im Vergleich zu 2017 um 3,4 Prozent gestiegen.

„Die Baugenehmigungszahlen weisen eine erfreuliche Tendenz auf. Es werden weiterhin mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahr. Allerdings darf bezweifelt werden, ob dies dem Regierungshandeln zuzuschreiben ist. Denn alle bisher angestoßenen Maßnahmen stecken, mit Ausnahme des Baukindergelds, noch in der parlamentarischen Abstimmung oder noch im Entwurfsstadium. Angesichts dessen, dass alle drei Koalitionsparteien die Wohnungspolitik in der Öffentlichkeit als zentrales Thema bezeichnen, sind die bisherigen Ergebnisse 14 Monate nach der Bundestagswahl eher enttäuschend“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Er ergänzt: „Der Wohnungsmangel darf nicht in der kommenden Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Wir brauchen jetzt konkrete und umfassende Lösungen. Klientelpolitik, vereinzelte Ansätze oder wirkungslose Vorschläge helfen nicht weiter.“

So habe die Diskussion während der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus der Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestags gezeigt, dass die Sonder-AfA in ihrer vorliegenden Form erheblichen Nachbesserungsbedarf habe. Der IVD plädiert daher dafür, den normalen Abschreibungssatz von derzeit zwei auf mindestens drei Prozent anzuheben und zu verstetigen. Vorstellbar wäre auch, die normale Abschreibung mit einer Prüfklausel zu versehen, um den Satz in regelmäßigen Abständen auf seine Marktadäquanz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das würde den tatsächlichen Wertverzehr berücksichtigen, der in den letzten Jahren aufgrund der steigenden Kosten für die technische Ausrüstung der Gebäude stark angestiegen ist und voraussichtlich auch weiter steigen wird. „Wir sollten nicht nur bei der Abschreibung den Mut haben, vorauszuschauen und zukunftsfähige Maßnahmen zu entwerfen. Ansonst sitzen wir in wenigen Jahren wegen derselben Problematik wieder am Verhandlungstisch“, sagt Schick.

„Darüberhinaus sollte als flankierende Maßnahme die Revision des Baugesetzbuchs, der Baunutzungsverordnung und der Bauordnungen der Länder zügig angegangen werden. Ein erheblicher Teil der Baukostensteigerung ist den 20.000 geltenden Baunormen geschuldet“, so Schick abschließend.












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