News RSS-Feed

23.11.2018 Haus & Grund Hessen fordert Senkung der Grunderwerbsteuer

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Hessen zwischen CDU und Grünen fordert Haus & Grund Hessen die Absenkung der Grunderwerbsteuer. „Wenn die alten und neuen Partner es mit der Begrenzung von Bau- und Wohnkosten ernst meinen, müssen sie bei der Grunderwerbsteuer anfangen“, sagt Landesverbandsvorsitzender Christian Streim. Aktuell gehöre das Land selbst zu den Preistreibern bei Bauen und Wohnen. Im Jahr 2013 hatte der hessische Grunderwerbsteuersatz noch 3,5 % betragen und war dann in schneller Folge auf 5 und danach 6 % erhöht worden.

CDU-Ankündigungen zur Absenkung

Streim bezieht sich dabei auf das CDU-Landtagswahlprogramm nach dem finanzielle Spielräume bei der Grunderwerbsteuer durch die Bekämpfung von Share-Deal-Steuersparmodellen und die Gründung von Kapitalgesellschaften zur Steuervermeidung vollständig dazu genutzt werden sollen, um Familien mit Kindern beim Eigenheim-Erwerb hinsichtlich der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Ministerpräsident Volker Bouffier hatte vor der Wahl bei den „Wahlprüfsteinen“ von Haus & Grund Hessen zugesagt zu prüfen, „ob dies durch einen persönlichen Freibetrag für den Erwerb einer Immobilie oder durch eine allgemeine deutliche Absenkung des Steuersatzes für natürliche Personen umgesetzt werden kann.“

Christian Streim erhebt für Haus & Grund Hessen jetzt die Forderung, erwartete Steuermehreinnahmen durch Einschränkung der Share Deals 1:1 für eine Senkung der Grunderwerbsteuer für alle privaten Erwerber zu verwenden. Damit tue man etwas für die „Kleinen Leute“. Er bezieht sich dabei auch auf frühere Ankündigungen des Hessischen Finanzministers Thomas Schäfer hierzu. Man erwarte jetzt sehr bald eine Schätzung der durch Einschränkung der Share-Deals erwarteten Mehreinnahmen, damit mindestens in dieser Größenordnung der Grunderwerbsteuersatz in Hessen umgehend gesenkt werden kann. Somit werde das Bauen gerade für junge Familien erleichtert, die die Grunderwerbsteuer vom Eigenkapital aufbringen müssen.

Bestellerprinzip treibt Steuer in die Höhe

Weitere Brisanz erhält das Thema durch den Vorstoß von Bundesjustizministerin Katarina Barley, die ankündigte, das Bestellerprinzip auch bei Wohnungs- und Hausverkäufen einzuführen. Verkäufer würden die Courtage, die sie oftmals selbst bezahlen müssten, in der Folge häufiger auf den Kaufpreis aufschlagen. So werde nicht nur die Grunderwerbsteuer für die Erwerber erhöht, sondern das Land Hessen profitiert wegen des höheren Kaufpreises von einer weiteren Steigerung des Grunderwerbsteueraufkommens.

Grunderwerbsteuereinnahmen mehr als verdoppelt

Schlagendstes Argument zur Senkung sind für Haus & Grund Hessen die offiziellen Zahlen des Statistischen Landesamts: Danach hat sich in Hessen das Grunderwerbsteueraufkommen durch Steuererhöhungen und vermehrte Immobilienkäufe in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt: von 563 Mio. Euro 2012 auf zuletzt 1,387 Mrd. Euro 2017. „Schon die exorbitanten Mehreinnahmen alleine sollten wohl eine Senkung des Steuersatzes möglich machen“, so abschließend Christian Streim. Man wolle die CDU zum Beginn der Koalitionsverhandlungen an ihre eigenen Ankündigungen erinnern und sie zu erfolgreichen Verhandlungen ermutigen.









Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!