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14.01.2019 Grundsteuer: Verfassungsrechtliche Bedenken beim Scholz-Modell

„Das wertunabhängige Flächenmodell ist das einzige Modell, dass verfassungsrechtlich unbedenklich und zügig umsetzbar ist.“ Darauf macht Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, erneut aufmerksam. Die Finanzminister von Bund und Ländern beraten heute zur Reform der Grundsteuer. Für das von Finanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene wertebasierte Modell, wonach unter anderem die Miete und der Bodenrichtwert in die Berechnung der Grundsteuer einfließen sollen, erhielt in den vergangenen Wochen deutlich mehr Kritik als Zustimmung – unter anderem vom CDU/CSU-Koalitionspartner und aus der Immobilienwirtschaft.

Jürgen Michael Schick: „Das von Finanzminister Scholz präferierte wertebasierte Modell würde dazu führen, dass die Grundsteuer ‚explodiert‘. Gerade in den Metropolen wie Hamburg, Berlin und Frankfurt/Main würde das zu hohen Belastungen führen. Dem will das Ministerium entgegenwirken, in dem den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, länderspezifische Steuermesszahlen einzuführen. Dies wäre verfassungsrechtlich bedenklich, da es gegen das Gebot der Folgerichtigkeit verstoßen würde. Durch die länderspezifischen Messzahlen sollen die Auswirkungen der neuen Einheitswerte neutralisiert werden. Außerdem wären die Konsequenzen beim Länderfinanzausgleich kaum in den Griff zu bekommen, wie das Bundesfinanzministerium selbst eingeräumt hat. Die SPD sollte umdenken und das Flächenmodell verfolgen.“











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