News RSS-Feed

12.02.2019 Stadtraum Bayerischer Bahnhof Leipzig: BUWOG ist mit an Bord

Die Entwicklung des Stadtraums Bayerischer Bahnhof nimmt Fahrt auf. Die Stadt und Vorhabenträger stellten zwei unterschriftsreife zusätzliche Vereinbarungen vor, mit denen der im November 2018 von beiden abgeschlossene Städtebauliche Vertrag konkretisiert wird. Festgehalten werden darin vor allem konkrete Planungsziele, der weitere Ablauf des Entwicklungsprozesses sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Im März entscheidet dann der Stadtrat über die Verträge.

Oberbürgermeister Burkhard Jung kommentiert: „Wir brauchen dringend neue Wohnungen, Schulen und Kitas. Das Entwicklungsgebiet um den Bayerischen Bahnhof spielt dabei eine prominente Rolle. Ich freue mich, dass es nach einer Zeit relativen Stillstandes hier nun einvernehmlich weitergehen kann.“

Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau: „Wir haben gute und konstruktive Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt. Diese führten zu angemessenen, umsetzbaren städtebaulichen Verträgen. Das ist eine gute Voraussetzung dafür, das Areal zügig zu einem hochwertigen neuen Stadtraum zu entwickeln, der um einen großen und wichtigen Stadtteilpark entsteht und in dem etwa 2700 Einwohner leben werden.“

Patrik Fahrenkamp, Vorstandsvorsitzender der Leipziger Stadtbau AG: „Wir freuen uns, dass wir nach dem Abschluss des ersten Städtebaulichen Vertrages nun gleich den nächsten Schritt gehen können. Die Hinweise und Wünsche aus der Politik haben wir berücksichtigt. Für die Errichtung eines großen Teils der Wohnungen haben wir nach einem Partner gesucht, der sich langfristig zur Stadt bekennt. Mit der BUWOG – einem der leistungsstärksten und innovativsten Wohnungsentwickler – haben wir diesen Partner gefunden. Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit“.

Der Stadtraum Bayerischer Bahnhof ist als ein qualitätsvolles und modernes Quartier konzipiert. Geplant sind ca. 1.600 Wohnungen für etwa 2.700 Einwohner. Bis Mitte 2022 sollen die Grundschule an der Kurt-Eisner-Straße gebaut werden sowie 330 Kita-Plätze im Bereich der ehemaligen Konservenfabrik „Gurken-Schuhmann“ sowie in dem neuen Wohnquartier an der Lößniger Straße entstehen.

Darüber hinaus werden Flächen für ca. 150.000 m² für Büro- und gewerbliche Nutzung (vorrangig südlich der Kurt-Eisner-Straße/Semmelweisstraße) vorgehalten.

Das neue Wohnquartier an der Lößniger Straße soll als autoreduziertes Quartier mit umweltverträglichen und innovativen Mobilitätsformen entwickelt werden. Entlang der Bahntrasse wird ein neuer öffentlicher Stadtteilpark entstehen, der bis in die angrenzenden Stadtquartiere ausstrahlt und vielen Menschen Erholungs- und Bewegungsmöglichkeiten bietet. Dabei werden ein Geh- und Radweg in Nord-Süd-Ausrichtung angelegt sowie Querungsmöglichkeiten mit Ost-West-Ausrichtungen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Die Anbindung an die verlängerte Brücke Steinstraße südlich der Kurt-Eisner-Straße/Semmelweisstraße wird ermöglicht. Auf die Umsetzung umfassender stadtökologischer Anforderungen und Qualitäten legen Vorhabenträger und Stadt Leipzig großen Wert. Für das neue Wohnquartier ist die Aufstellung eines gesonderten Bebauungsplanes notwendig. Die Umsetzung und Realisierung in Bauabschnitten wird voraussichtlich bis Ende 2027 erfolgen.

Der erste städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und die Stadt Leipzig war am 20. November 2018 unterzeichnet worden. In diesem Vertrag wurden die Regeln für die Zusammenarbeit formuliert und die Ergebnisse der bisherigen Vereinbarungen - auf Basis des Wettbewerbsergebnisses aus dem Jahr 2011 – gesichert.

In der Zwischenzeit wurde intensiv an der Konkretisierung dieses Vertrages zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger durch zwei zusätzliche Vereinbarungen weitergearbeitet. Festgehalten werden darin vor allem konkrete Planungsziele, der weitere Ablauf des Entwicklungsprozesses inklusive detaillierter Terminpläne für die bauliche Umsetzung aller Teilgebiete, die Kostenbeteiligung für Kita- und Grundschulplätze des Vorhabenträgers sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit aber auch Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der vertragsgemäßen Verpflichtungen bezüglich der Entwicklung der einzelnen Baugebiete.








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!