17.07.2014 Sachkundenachweis für Makler trifft auf gegensätzliche Meinungen
Seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags von Union und SPD läuft die Immobilienbranche Sturm. Heiß diskutiert wird dabei unter anderem die Forderung nach einem Sachkundenachweis für Makler und Immobilienverwalter. Das Immobilienportal Immonet wollte wissen, wie Immobilienprofis über die geplante Neuregelung denken und führte gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Innofact eine Umfrage unter Maklern durch. Das Ergebnis: Die Mehrheit sehnt einen Sachkundenachweis herbei. Unterdessen reagiert jedoch ein nicht unbedeutender Anteil der Befragten dem Gesetzesentwurf gegenüber geradezu empört.
Gleich über eine ganze Hand voll geplanter Gesetzesänderungen, die das Maklergeschäft betreffen, wird zurzeit debattiert. Dabei rückt die Diskussion um einen Qualitäts- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler immer stärker auf die Agenda. So halten laut einer Trendumfrage von Immonet im Rahmen des Deutschen Immobilientages 2014 gut 22 Prozent der befragten Immobilienvermarkter das Thema Sachkundenachweis aktuell für von größter Bedeutung.
Um die Tätigkeit des Maklers auszuführen genügt es in Deutschland bislang, eine Gewerbeerlaubnis einzuholen. Die Berufsbezeichnung ‚Immobilienmakler‘ ist aktuell gesetzlich nicht geschützt. So fehlt es beispielsweise an definierten Berufsausbildungsvorgaben als Voraussetzung zur Aufnahme der Maklertätigkeit. Klarheit würde hier ein Sach- und Fachkundenachweis bringen. Dieser würde einerseits staatlich festgelegte Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln definieren. Andererseits könnten Immobilienprofis – so erste Ansätze – zukünftig mittels Qualitätsnachweis ihre Kompetenzen nachweisen. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Der Nachweis einer qualifizierten und kompetenten Tätigkeit wirkt sich positiv auf das Vertrauen und das Image bei Kunden und damit auf den eigenen Geschäftserfolg aus.
Meinungen unter Maklern driften auseinander
Immobilienprofis sind sich in ihrer Einschätzung zu einer Einführung eines solchen Nachweises jedoch nicht ganz einig. Eine bundesweite Umfrage von Immonet unter Maklern ergab, dass immerhin gut jeder zweite (58 Prozent) Befragte einen Sachkundenachweis für die Maklerbranche – in Anbetracht bisher fehlender Qualitätsstandards – für notwendig hält. Neben diesem positiven Meinungsbild, reagierte ein Teil der befragten Makler auf ein solches Vorhaben aber auch mit Ablehnung: Knapp jeder Vierte der Makler (22,5 Prozent) erachtet das Thema ‚Sachkundenachweis‘ als gänzlich überflüssig. Der Grund: Auch ohne gesetzlich auferlegte Qualitätsbescheinigung konnten sich diese Immobilienprofis in den vergangenen Jahren erfolgreich am Markt behaupten. Rund 19 Prozent der Umfrageteilnehmer stehen einem Nachweis hingegen gleichgültig gegenüber. Sie schätzen sich selbst für qualifiziert ein und sehen sich daher von der geplanten Neuregelung nicht direkt betroffen.
Zwar fällt das Urteil zum Sachkundenachweis überwiegend positiv aus, dennoch gibt es einen beachtlichen Anteil unter den Immobilienprofis, die dem Gesetzesentwurf mit Kritik gegenübertritt. Fraglich ist zudem, ob das Gesetz überhaupt realisiert wird. Laut Bundeswirtschaftsministerium wird eine mögliche Einführung derzeit noch überprüft. Zahlreiche Immobilienverbände empfehlen ihren Mitgliedern schon jetzt die spezifische Berufsausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau oder ein Mindestmaß an Praxiserfahrung in der Immobilienbranche. Beim größten Immobilienverband Deutschlands, dem IVD, sind diese Kriterien bereits heute Voraussetzungen der Aufnahme.
Gleich über eine ganze Hand voll geplanter Gesetzesänderungen, die das Maklergeschäft betreffen, wird zurzeit debattiert. Dabei rückt die Diskussion um einen Qualitäts- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler immer stärker auf die Agenda. So halten laut einer Trendumfrage von Immonet im Rahmen des Deutschen Immobilientages 2014 gut 22 Prozent der befragten Immobilienvermarkter das Thema Sachkundenachweis aktuell für von größter Bedeutung.
Um die Tätigkeit des Maklers auszuführen genügt es in Deutschland bislang, eine Gewerbeerlaubnis einzuholen. Die Berufsbezeichnung ‚Immobilienmakler‘ ist aktuell gesetzlich nicht geschützt. So fehlt es beispielsweise an definierten Berufsausbildungsvorgaben als Voraussetzung zur Aufnahme der Maklertätigkeit. Klarheit würde hier ein Sach- und Fachkundenachweis bringen. Dieser würde einerseits staatlich festgelegte Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln definieren. Andererseits könnten Immobilienprofis – so erste Ansätze – zukünftig mittels Qualitätsnachweis ihre Kompetenzen nachweisen. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Der Nachweis einer qualifizierten und kompetenten Tätigkeit wirkt sich positiv auf das Vertrauen und das Image bei Kunden und damit auf den eigenen Geschäftserfolg aus.
Meinungen unter Maklern driften auseinander
Immobilienprofis sind sich in ihrer Einschätzung zu einer Einführung eines solchen Nachweises jedoch nicht ganz einig. Eine bundesweite Umfrage von Immonet unter Maklern ergab, dass immerhin gut jeder zweite (58 Prozent) Befragte einen Sachkundenachweis für die Maklerbranche – in Anbetracht bisher fehlender Qualitätsstandards – für notwendig hält. Neben diesem positiven Meinungsbild, reagierte ein Teil der befragten Makler auf ein solches Vorhaben aber auch mit Ablehnung: Knapp jeder Vierte der Makler (22,5 Prozent) erachtet das Thema ‚Sachkundenachweis‘ als gänzlich überflüssig. Der Grund: Auch ohne gesetzlich auferlegte Qualitätsbescheinigung konnten sich diese Immobilienprofis in den vergangenen Jahren erfolgreich am Markt behaupten. Rund 19 Prozent der Umfrageteilnehmer stehen einem Nachweis hingegen gleichgültig gegenüber. Sie schätzen sich selbst für qualifiziert ein und sehen sich daher von der geplanten Neuregelung nicht direkt betroffen.
Zwar fällt das Urteil zum Sachkundenachweis überwiegend positiv aus, dennoch gibt es einen beachtlichen Anteil unter den Immobilienprofis, die dem Gesetzesentwurf mit Kritik gegenübertritt. Fraglich ist zudem, ob das Gesetz überhaupt realisiert wird. Laut Bundeswirtschaftsministerium wird eine mögliche Einführung derzeit noch überprüft. Zahlreiche Immobilienverbände empfehlen ihren Mitgliedern schon jetzt die spezifische Berufsausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau oder ein Mindestmaß an Praxiserfahrung in der Immobilienbranche. Beim größten Immobilienverband Deutschlands, dem IVD, sind diese Kriterien bereits heute Voraussetzungen der Aufnahme.