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19.01.2017 DDIV drängt auf Weiterbildungszuschuss für Immobilienverwalter

Neueste Untersuchungen haben ergeben, dass die Sanierungsquote in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) weit hinter der Planung der Bundesregierung liegt. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes wird damit nicht erreicht. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert daher die unverzügliche Einführung eines Weiterbildungszuschusses für die Branche, um die Sanierungsquote signifikant zu heben. Zudem appelliert der DDIV an die Bundesregierung endlich letzte Bremsklötze bei der Einführung von Mindestanforderungen für den Verwalter zu lösen. Ohne Fach- und Sachkunde sowie eine kontinuierliche Weiterbildung für den Immobilienverwalter bleibt die Energiewende im Gebäudebestand Makulatur.

Die vom IW Köln und der EBZ Bochum* veröffentlichten Ergebnisse zeigen schonungslos, dass die Energiewende im Gebäudebereich an Wohnungseigentümergemeinschaften scheitern wird. Damit bestätigen beide Untersuchungen langjährige Analysen des DDIV, wonach die Sanierungsquote bei etwa 0,6 Prozent liegt und damit weit entfernt ist von der avisierten zweiprozentigen jährlichen Sanierungsrate.

Neben einer Optimierung von Förderprogrammstrukturen, Finanzierungsbedingungen und gesetzlichen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz sieht der DDIV einen hohen Handlungsbedarf bei Immobilienverwaltungen. Eine Untersuchung von KfW und DDIV stellte bereits 2014 fest, dass häufig fehlende Kenntnisse des Immobilienverwalters energetische Sanierungen aufhalten. „Hier liegt enormes Potential brach, das endlich gehoben werden sollte. Nur ein qualifizierter Verwalter wird in der Lage sein, energetische Sanierungsprozesse anzukurbeln und zu begleiten. Wir halten daher die zeitnahe Einführung eines finanziellen Weiterbildungszuschusses für die Verwalterbranche für dringend geboten”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Zudem sollte die Bundesregierung den Koalitionsvertrag endlich umsetzen und das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Mindestanforderungen für gewerbliche Verwalter abschließen. „Im laufenden Gesetzgebungsverfahren regen wir neben dem Einschluss des Mietverwalters auch eine Weiterbildungsverpflichtung an, schließlich werden bundesweit über 1.000 Milliarden Euro an Immobilienvermögen treuhänderisch verwaltet”, so Kaßler.

Mittlerweile haben Haus- und Immobilienverwalter weit über 60 Gesetze und Verordnungen anzuwenden und die neueste Rechtsprechung und technologische Entwicklung zu beachten – es besteht aber bisher nur die Pflicht zur Anzeige des Gewerbes. Das Gesetz würde letztlich eine große Lücke im Verbraucherschutz schließen und die Vermögensbildung und Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern sichern und zur Prägung eines einheitlichen Berufsbildes des Immobilienverwalters beitragen.

Die Einführung eines energetischen Weiterbildungszuschusses kann zudem einen schnellen Wissenstransfer beim Verwalter ermöglichen, da die Auswirkungen des Berufszugangsgesetzes erst in einigen Jahren spürbar werden.






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