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23.04.2019 Karl-Marx-Allee: Deutsche Wohnen fordert einvernehmliche Lösung

Die Deutsche Wohnen begrüßt die Urteile des Kammergerichts vom vergangenen Donnerstag. Das Gericht hat in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass die Berufungen, mit denen die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH („WBF“) den erneuten Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen den Kauf der Blöcke D-Nord und C-Süd durch die Deutsche Wohnen begehrte, zurückgewiesen werden. In dem dritten Verfahren beabsichtigt das Kammergericht die Berufung der WBF per Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung, auf Grund offensichtlicher Unbegründetheit zurückzuweisen.

Die Diskussion um den Kauf von Wohnungen in der Karl-Marx-Allee beschäftigt die Gerichte und den Senat nun schon länger. Dies führt zu einer großen Verunsicherung der Anwohner. Die von der WBF angestrebte juristische Auseinandersetzung im Eilverfahren hat das Land Berlin und damit den Steuerzahler bereits jetzt einen hohen einstelligen Millionenbetrag gekostet. Die Deutsche Wohnen hat von Anfang an Ihre Bereitschaft betont, eine einvernehmliche Lösung außerhalb der Gerichte zu finden. Als eine mögliche Lösung hatte die Deutsche Wohnen angeboten, dass eine städtische Gesellschaft die Bestände auf Basis der geschlossenen Kaufverträge übernimmt. Dies wäre wesentlich günstiger gewesen als die Durchführung des sogenannten „gestreckten Erwerbs“. Leider wurde von Seiten des Senats diese Lösung abgelehnt.

Die Deutsche Wohnen bleibt weiterhin gesprächsbereit. Aus Sicht der Deutsche Wohnen sollten zeitnah Lösungen für die Bewohner der Karl-Marx-Allee gefunden werden. Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen SE, erklärt dazu:
„Unsere Rechtsposition wurde bestätigt. Wir bedauern ausdrücklich, dass der Rechtsweg beschritten wurde, da wir uns von Anfang an um eine einvernehmliche Lösung bemüht haben. Unsere Vorschläge sind dem Senat bekannt. Wir hoffen immer noch, mit dem Land Berlin zu einer Einigung im Sinne der Anwohner zu gelangen, bei der keine weiteren Steuergelder für unnötige juristische Auseinandersetzungen verbraucht werden. Wir sagen aber auch: Wir erfüllen unsere Verpflichtungen aus den Kaufverträgen und werden bei Fälligkeit den Kaufpreis bezahlen.“







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