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02.05.2019 Grundsteuer: Wertunabhängiges Modell und einheitliches Recht

Zu der anhaltenden Debatte über die Grundsteuer sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD: „Die aktuelle Debatte zeigt die Komplexität der Materie. Wir plädieren für ein wertunabhängiges Modell und einheitliches Recht in ganz Deutschland. Vor einer unnötig komplizierten Regelung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und einer daraus resultierenden Zerfaserung des geltenden Rechts können wir nur warnen.“

Die Ressort-Abstimmung zur vorgeschlagenen Reform der Grundsteuer ist ausgesetzt. Der nun gestoppte Entwurf sah vor, die Bemessungsgrundlage bei Wohnimmobilien in einem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Für die Berechnung der Grundsteuer sollten folgende Daten maßgeblich sein: Die Art der Immobilie (Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus/Mehrfamilienhaus), das Alters des Gebäudes, die Wohnflächen, die Mietniveaustufe und der Bodenrichtwert. Der IVD sieht in diesem Zusammenhang grundlegende verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes, dem Prinzip der Folgerichtigkeit sowie der Verschiebung der Steuerlast als noch ungeklärt an.







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