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23.05.2019 Grundsteuerreform: Gerechte Lösung für Hausbesitzer?

Immobilien- und Grundstückseigentümer könnten künftig eine höhere Grundsteuer entrichten müssen. Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung als verfassungswidrig eingestuft hat, muss bis Ende des Jahres eine Reform stattfinden. Die politische Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, wobei Bundesfinanzminister Scholz bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Die Berechnung der Grundsteuer scheint kompliziert. Zunächst stellt das Finanzamt einen Einheitswert für das Eigentum fest, welcher dann mit der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert wird. In Landshut beträgt der Hebesatz B, welcher Immobilieneigentümer betrifft, aktuell 430 Prozent. Dieser Hebesatz wird von den Gemeinden selbst festgelegt, wodurch diese einen Einfluss auf die Steuerhöhe haben.

Im Mittelpunkt der Reform steht allerdings der Einheitswert. Bisher wurden hier Bodenrichtwerte aus den Jahren 1935 und 1964 angesetzt, was nun angepasst werden soll. Der Bodenrichtwert wird dabei von Gutachterausschüssen, auf Grundlage von getätigten Verkäufen festgelegt. Dies führt dazu, dass in begehrten Wohnlagen und Ballungsräumen dieser Wert höher ausfällt. Eine Wohnung in der Stadt ist eben teurer als eine im ländlichen Raum. Auch Vergleichsmieten sollen bei der reformierten Grundsteuer berücksichtigt werden.

Ob dies als sozial gerecht empfunden wird, hängt von der Betrachtungsweise ab. Die Befürworter könnten anführen, dass wertvollerer Besitz auch zu mehr Steuern führen muss. Gegner könnten darauf hinweisen, dass die Datenlage für den Bodenrichtwert in bestimmten Gebieten sehr dünn ist und der derzeitige Immobilienmarkt keine realistischen Verkaufspreise abbildet.

Bayern strebt einen gänzlich anderen Ansatz an und möchte die Steuer anhand der Flächen angesetzt sehen. Hier würde für 500 Quadratmeter in Landshut ebenso viel Grundsteuer anfallen, wie für 500 Quadratmeter im Bayerischen Wald. Bei diesem Modell wäre wohl der Verwaltungsaufwand geringer, doch alle anderen Faktoren blieben unberücksichtigt.

Tatsache ist, dass der Bodenrichtwert in der Immobilienbranche tagtäglich von Bedeutung ist. Er wird bei Immobilienbewertungen herangezogen, um eine erste Einschätzung in Bezug auf den Verkaufspreis zu treffen. Alleiniges Kriterium ist er allerdings nicht, da viele weitere Punkte eine Rolle spielen.

Neben dem Zustand des Gebäudes und dessen Ausstattung, ist auch die emotionale Komponente ausschlaggebend. „Was für den einen das Traumhaus ist, kommt für den anderen vielleicht überhaupt nicht in Frage. Was eine Immobilie tatsächlich Wert ist, lässt sich nicht so einfach an Richt- und Durchschnittswerten festmachen“, so Hasan Kiskanc, Inhaber von Carossa Immobilien.

Dies mag mit ein Grund sein, weshalb sich hier auf politischer Ebene noch keine abschließende Einigung finden ließ. Eine einfach strukturierte Lösung wird die Realität wohl eher nicht abbilden können. Eine Berechnung, welche sich auf den finanziellen Wert stützt, ist nicht zwingend gerecht.

Abseits der Debatte bleibt den vielen Immobilienbesitzern zu wünschen, dass sich eventuelle Mehrbelastungen tatsächlich im Rahmen halten werden. Angesichts steigender Immobilienpreise und Wohnungsnot in Großstädten, könnte dies ein wichtiges politisches Zeichen sein.







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