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31.05.2019 Wohnen: Förderung bei Aufstockung und leichtere Baugenehmigung

„Man muss die privaten Eigentümer bei den Bemühungen um Aufstockungen und Dachgeschossausbau unterstützen, schließlich stellen sie 85 % des hessischen Wohnungsbestandes, nur so kann ein wirksamer Effekt auf die Angebotssteigerung in den Ballungsräumen erzielt werden“, sagt Christian Streim, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Hessen. Anlass waren die Ankündigungen von Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir, mit der landeseigenen Nassauischen Heimstätte 5.000 Wohnungen neu zu errichten bzw. Bestrebungen in Frankfurt, mit der städtischen ABG durch Aufstockungen neuen Wohnraum zu schaffen.

„Die von Minister Al-Wazir angekündigten Zahlen von 5.000 Wohnungen oder 2,2 Mrd. Euro für geförderten Wohnungsbau lesen sich eindrucksvoll, jedoch sind sie nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, fährt Streim fort, es gehe eben nicht ohne die privaten Eigentümer. Deshalb sei dringend ein Förderprogramm für Dachgeschossausbau und Aufstockungen für private Eigentümer aufzulegen, die hier Wohnraum schaffen wollten.

„Die Wohnungen entstehen in der Stadt, wo man sie braucht, die Infrastruktur ist vorhanden und es entsteht kein zusätzlicher Flächenverbrauch“, erläutert Christian Streim. Auf das Potential durch Aufstockungen, wie es das Pestel-Institut Hannover in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt in seinen Studien nachgewiesen hat (Deutschlandstudie 2019: Weit über 2 Mio. Wohnungen), habe Haus & Grund Hessen schon lange hingewiesen.

Private Bauherren hätten jedoch beim Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockungen oft Probleme mit der Stellplatzsatzung, mit Baugenehmigungen oder dem Denkmalschutz. Auch wenn die Hessische Bauordnung für die Kommunen bei den Stellplätzen Spielraum geschaffen habe, sehe die Praxis oft noch anders aus. Deshalb fordert Haus & Grund Hessen zweitens die Kommunen auf, die Möglichkeiten zur Lockerung der Stellplatzsatzung bei Dachgeschossausbau und Aufstockungen endlich zu nutzen. Schließlich fordert Streim Unterstützung der Bauherren im Verfahren und ein unbürokratisches Vorgehen bei der Baugenehmigung, um potentiell Bauwillige nicht abzuschrecken.







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