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31.05.2019 Vor dem Wohnungskauf die Beschlüsse der Gemeinschaft prüfen

Mit dem Kauf einer Wohnung wird der Erwerber zwingend Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Mitgliedschaft ist mit Rechten und einer Vielzahl von Pflichten verbunden, die es vorab zu prüfen gilt. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Die Gemeinschaftsordnung legt die Basis und kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer verändert werden. Ihre Regelungen zum Stimmrecht, zum zukünftigen Stimmanteil in der Eigentümerversammlung sowie zur Kostenverteilung sollte der Erwerber daher sorgfältig prüfen. Auch können sich in der Gemeinschaftsordnung Regelungen zur Nutzung, zum Nutzungszweck und zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten finden. Ebenfalls sollte der Erwerber die Beschlüsse der zurückliegenden Eigentümerversammlungen kennen.

Denn auch an sie ist er als zukünftiges Mitglied der Gemeinschaft gebunden. So könnten Maßnahmen beschlossen worden sein, die eine Sonderumlage nach sich ziehen, die auch der Käufer zahlen muss. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr werden zudem das monatlich zu zahlende Hausgeld (Betriebskosten sowie die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) und die Instandhaltungsrücklage festgelegt – auch diese Kosten sind für den Käufer bindend. Ein erstes Bild von der Gemeinschaft erhält der zukünftige Miteigentümer bereits durch die Lektüre der Versammlungsprotokolle. Zudem sollte er sich über die Zusammensetzung der Gemeinschaft und den Anteil von Selbstnutzern und Kapitalanlegern informieren sowie prüfen, ob Wohngeldrückstände bestehen.








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