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04.06.2019 Bestellerprinzip hat bei Vermietungen versagt

Von Poll Immobilien, das international tätige Maklerhaus mit Sitz in Frankfurt am Main, stellt seit der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Vermietungen in Deutschland im Mai 2015 keinerlei Effekt in Richtung Entlastung der Mieter fest. Seit der Einführung trägt allein der Vermieter die Courtage für die Vermittlungsleistungen des Maklers. Dies sollte zu einer finanziellen Entlastung der Mieter führen. Nach Recherchen des Maklerhauses ist die gewünschte Wirkung jedoch ausgeblieben. Ein erschwinglicheres Wohnangebot wurde nicht erreicht, ein Mietstillstand ebenso wenig. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ als Regulativ der Miethöhe ist damit gescheitert.

Von Poll Immobilien beobachtet vielmehr, dass das „Bestellerprinzip“ vor allem Menschen benachteiligt, die von auswärts an nachgefragte Standorte hinzuziehen, beispielsweise aus beruflichen Gründen. Denn viele Mietwohnungen werden jetzt nicht mehr über Makler vermittelt und öffentlich beworben, sondern vor Ort unter der Hand angeboten. Wäre es möglich, von auswärts entsprechende Maklerangebote abzurufen, hätten solche Personen bessere Chancen, bei der Wohnungssuche schnell fündig zu werden.

„Das ‚Bestellerprinzip‘ bei Vermietungen schadet vielen Suchkunden und hat sich auch als Mittel zur Eindämmung der Mietpreisentwicklung als untauglich erwiesen“, so Sassan Hilgendorf, geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH. Er vermutet, dass die geplante Ausweitung des „Bestellerprinzips“ auf den Kauf ihr Ziel ebenso wenig erreichen wird, den Erwerb von Wohnimmobilien für mehr Personen als bisher erschwinglich zu machen. „Die wirkliche Lösung des Problems heißt Wohnraum schaffen. Beim ‚Bestellerprinzip‘ hingegen handelt es sich eher um eine erzwungene Eigentümerprovision.“






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