News RSS-Feed

17.06.2019 Senatorin Lompscher hält an verfassungswidriger Mietbegrenzung fest

Mit ihrem jüngst vorgelegten Eckpunktepapier für ein neues Mietengesetz hält die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (LINKE), weiter an einer verfassungswidrigen Begrenzung der Mieten fest. Danach ist ein solcher, auf fünf Jahre befristeter „Mietendeckel“ für alle nicht preisgebundenen Wohnungen vorgesehen. Damit setzt sich die Senatorin trotz anhaltender Kritik über die eindeutige Zuständigkeit des Bundes für Regelungen im Bereich des Mietpreisrechts hinweg.

Das Eckpunktepapier soll am 18. Juni 2019 vom Berliner Senat beschlossen werden und ein erster Gesetzesentwurf bereits Ende August vorliegen. Ein entsprechendes Gesetz könnte damit schon im Januar 2020 verkündet werden.

Von dem Mietmoratorium ausgenommen werden preisgebundene Wohnungen, also solche, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Dagegen soll der Mietendeckel nach dem Willen der Senatorin für alle sonstigen Mietwohnungen gelten – auch für Neuvermietungen. Zudem sollen Mieterhöhungen nach Modernisierungsarbeiten anzeige- und teilweise genehmigungspflichtig werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten behandelt und mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.

Dr. Markus Boertz, Rechtsanwalt und Of Counsel bei der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei bethge | immobilienanwälte.steuerberater.notar.: „Für den Erlass eines solchen Mietengesetzes durch den Berliner Senat fehlt es bereits an einer Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin. Vielmehr unterfällt das Mietpreisrecht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Von dieser hat der Bund durch die Vorschriften über die Miethöhe im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits abschließend Gebrauch gemacht.“

Neben der klaren Kompetenzüberschreitung ist eine Mietendeckelung aber auch inhaltlich kaum geeignet, den Wohnungsmarkt zu entspannen. Die Folgen insbesondere für künftige Mietverhältnisse sind in keiner Weise berücksichtigt worden.

„Einerseits wäre zu erwarten, dass eine solche generelle Mietpreisbegrenzung auf Vermieter abschreckend wirkt. Diese bevorzugen dann alternative Anlagemodelle mit einer höheren Rendite und entscheiden sich im Zweifel lieber für einen Verkauf ihrer Immobilien an Selbstnutzer. In der Konsequenz führt dies zu weniger Neuvermietungen – das angestrebte Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, würde also verfehlt.“, so Boertz weiter.

Darüber hinaus würde auch die Bereitschaft vieler Vermieter, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, durch die angekündigten Anzeige- und Genehmigungspflichten nachlassen. Das Eckpunktepapier lässt offen, unter welchen Voraussetzungen die Investitionsbank Berlin (IBB) solche Maßnahmen genehmigen will.“, führt Boertz aus. Notwendige energetische Sanierungen und Instandsetzungen würden aufgrund dieser Rechtsunsicherheiten verzögert oder nicht vorgenommen.

„Nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch effektiver wäre es, durch gezielte Reformen des Bauordnungsrechts nachzusteuern und so den Neubau von mehr Wohnraum zu erleichtern“, ergänzt Boertz. Zu denken sei hier an beschleunigte Genehmigungsverfahren und eine verstärkte Flexibilisierung der einzelnen Genehmigungsanforderungen. Dem wachsenden Wohnungsbedarf würde dadurch wesentlich angemessener begegnet, als durch einen Mietpreisdeckel.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!