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28.06.2019 Kein großer Wurf – Verbraucherschützer bemängeln GEG-Entwurf

Der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei der Definition eines Niedrigenergiestandards für Wohngebäude unambitioniert. So können weder eine langfristige Planungssicherheit für private Bauherren sichergestellt noch europäische Klimaschutzziele erreicht werden. Darauf wies der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) das Bundeswirtschaftsministerium bei der gestrigen Verbändeanhörung zum geplanten GEG hin.

Klimaziele schwer erreichbar

Einen großen Wurf kann man den GEG-Entwurf nicht nennen. Insbesondere sieht das vorliegende Gesetz keine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei neuen Wohngebäuden vor. BSB-Geschäftsführer Florian Becker bemängelt: „Dass das Klimaschutzziel, bis 2050 den emissionsarmen bzw. -freien Gebäudebestand deutlich zu erhöhen, mit den angedachten Maßnahmen erreicht werden kann, ist nur schwer vorstellbar." Eher sei zu erwarten, dass man nicht lange an den geplanten Standards festhalten könne. Die GEG-Vorgaben werden schnell veraltet sein und schon in wenigen Jahren verschärft werden müssen.

Planungssicherheit nicht gewährleistet

Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit baulicher Energieeinsparmaßnahmen begrüßt der BSB die getroffene Festlegung. Eine weitere Baukostensteigerung scheint zunächst abgewendet. Allerdings kann eine absehbare Novellierung des GEG Verbraucher in Zukunft stark belasten. „Wenn das neue Haus in ein paar Jahren energietechnisch nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht, geht das mit einem deutlichen Wertverlust einher. Die Entwertung der Immobilie ist in dem Entwurf mit angelegt", sagt Becker. „Diese Perspektive schafft bei Verbrauchern kein Vertrauen und schadet der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor." Besser wäre es, jetzt mutiger zu sein und einen länger gültigen Standard für Neubauten festzulegen. Gleichzeitig müsste die Förderlandschaft für private Bauherren so ausgestaltet werden, dass Mehrkosten abgefedert werden können.

Das GEG kommt

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz soll die Anforderungen an Energieeffizienz, baulichen Wärmeschutz und die Nutzung Erneuerbarer Energien bündeln. Noch offen ist die Abkehr von Primärenergiefaktoren als Messgrößen und die Umstellung auf eine CO2-Bilanz des Gebäudes. Dieser Ansatz könnte innovative Lösungen zur Energieeinsparung hervorbringen. Es wäre zudem ein erster Schritt hin zur notwendigen Betrachtung des Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Produktion der Baustoffe bis zum Recycling nach dem Abriss. Was tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten.








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