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09.08.2019 Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein auf 5 Prozent senken

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold hat im Gespräch mit den Kieler Nachrichten angekündigt, die Grunderwerbssteuer im Land zu senken, sobald die Eindämmung von Share Deals auf Bundesebene wirksam sei. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW) begrüßt diesen Schritt im Grunde, sieht aber die Notwendigkeit einer deutlicheren Absenkung auf 5 anstatt auf die angekündigten 6 Prozent.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther hatte schon auf dem Landesverbandstag des BFW Nord im Februar angekündigt, dass eine Senkung der Grunderwerbssteuer kommen könne. Dies hatte er – wie Heinold – an die Reform der Besteuerung von Share Deals gekoppelt. Nun hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes beschlossen. Insofern könne Schleswig-Holstein mit Mehreinnahmen von circa 30 Millionen Euro im Jahr rechnen, sagte Heinold den Kieler Nachrichten. Deshalb sei eine Senkung der Grunderwerbssteuer um einen halben Prozentpunkt auf 6 Prozent zum Jahreswechsel denkbar.

Aber: „Ein halber Prozentpunkt weniger Grunderwerbssteuer bringt uns kaum etwas. 6 Prozent sind immer noch viel zu hoch. In Bayern und Sachsen zahlen die Menschen für den gleichen Vorgang nur 3,5 Prozent Steuern. Das ist schwer zu vermitteln. Wir finden: Die Finanzministerin sollte jetzt keine halben Sachen machen. Eine Grunderwerbssteuer von 5 Prozent oder weniger würde den Bauherren wirklich entgegenkommen – sowohl den gewerblichen als auch den privaten“, sagt Volker Heins aus dem Vorstand des BFW Landesverbands Nord. „Die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein ist in Sachen Wohnungsbau grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Anders als in den meisten anderen Bundesländern wurden schon viele Maßnahmen ergriffen, um Regulierungen zurückzufahren und Anreize zu schaffen. Dazu gehören das neue Vergaberecht, die Abschaffung der Kappungsgrenze sowie der Mietpreisbremse und die unterschiedlichen finanziellen Wohnungsbauförderungen. Die gleiche ,klare Kante‘ ist jetzt notwendig bei der geplanten Senkung der Grunderwerbssteuer, damit das Land seinen Beitrag für das bezahlbare Wohnen in Schleswig-Holstein leisten kann.“







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