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12.11.2019 BFW warnt vor Schönfärberei beim Mietspiegel

„Die geplante Verlängerung des Betrachtungszeitraumes lässt ein unrealistisches Bild vom Mietmarkt entstehen. So wird der Mietspiegel zum politischen Wunschbild, das nichts mehr mit der Realität des Wohnungsmarktes zu tun hat. Einen Kosmetikspiegel, der die schlechte Wohnungsbaupolitik von Bund, Länder und Kommunen mit veralteten Mieten schönfärbt, lehnen wir ab!“ so Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes, im Vorfeld der morgigen Anhörung zum Mietspiegelrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Bei der Anhörung wird auch der BFW als Experte angehört.

„Was wir brauchen, ist keine Mietpreisbremse durch die Hintertür, sondern mehr Rechtssicherheit und Transparenz beim Mietspiegel“, forderte Ibel und verwies auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Demnach sollten gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel geschaffen werden, um eine zuverlässige Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Die bloße Verlängerung des Betrachtungszeitraums verstärkt hingegen die wissenschaftlichen Defizite und die rechtliche Angreifbarkeit des Mietendeckels, da sich die ausgewiesenen Durchschnittswerte weiter als bisher von der Marktmiete entfernen. „Die ursprüngliche Befriedungsfunktion des Mietspiegels geht somit verloren“, warnte der BFW-Präsident.

Durch permanente Änderungen am Mietrecht werde zudem keine einzige neue, bezahlbare Wohnung geschaffen, so Ibel: „Bezahlbare Mieten entstehen nur durch eine Ausweitung des Angebotes. Der derzeitige Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist nicht das Ergebnis einer falschen Mietrechtspolitik, sondern einer falschen Wohnungspolitik, die Neubau eher erschwert als fördert. Deshalb brauchen wir einen Abbau des Regulierungsdschungels, wir brauchen die Rückkehr zur Einfachheit, und wir brauchen Anreize. Nur aus dieser Kombination entsteht mehr bezahlbarer Wohnungsneubau - nicht durch weiteres Herumdoktern am Mietrecht!“







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