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19.12.2019 Mietpreisbremse: Verlängerung und -schärfung ist Akt der Hilflosigkeit

Gestern hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse beraten. Der Immobilienverband IVD lehnt dieses Vorhaben als nicht zielführenden Akt der Hilflosigkeit ab. „Die Mietpreisbremse ist ein stumpfes Schwert, mit dem der Gesetzgeber versucht, Mietern eine effektive Lösung der Wohnungsfrage vorzugaukeln. Mit der heute zur Beratung stehenden Verlängerung und Verschärfung dieser Regelung wird keine einzige neue Wohnung geschaffen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse für fünf Jahre, bis längstens zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Darüber hinaus soll der Anspruch von Mietern auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete aufgrund Überschreitung der zulässigen Miete bei Mietbeginn auf 30 Monate ausgedehnt werden.

Die verschärfte Rückzahlungspflicht zu viel geforderter Mietzahlungen stelle Vermieter unter einen impliziten Generalverdacht. „Diese Neuregelung wird das bereits angespannte Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern weiter belasten“, kritisiert Schick.

„Es gibt nur einen gangbaren Weg für eine rechtssichere und faire Beeinflußung der Miethöhen: ein größeres Angebot von Mietwohnungen auf dem Markt“, sagt Schick abschließend.





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