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17.01.2020 Bau-Mindestlöhne: Unterste Lohngrenze steigt auf 12,55 Euro

IG BAU lobt Schulterschluss der Arbeitgeber bei Bau-Mindestlöhnen: Ab April wird es neue Branchen-Mindestlöhne auf dem Bau geben. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt am Freitag mit. Die IG BAU begrüßt die dazu notwendige Annahme des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber. „Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt. Mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger.

Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) steigt damit bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wird der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls angehoben – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 wird ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Die neuen, gestiegenen Mindestlöhne haben eine Laufzeit bis Ende 2020.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist „buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden“, so die Baugewerkschaft. „Mit den Mindestlöhnen steht und fällt die Leistungskraft auf dem Bau. Mit ihrem Wegfall hätte der Bau für Zehntausende von Beschäftigten seine Magnetwirkung verloren. Die eigentlichen Garanten für Fachkräfte und Nachwuchs auf dem Bau sind allerdings die Tariflöhne“, sagte Carsten Burckhardt, der im Bundesvorstand der IG BAU für das Bauhauptgewerbe zuständig ist. Das müssten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) deutlich vor Augen haben, wenn es in diesem Frühjahr um die neue Lohntarifrunde für das Bauhauptgewerbe gehe.






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