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04.02.2020 ZIA diskutiert künftige Ausgestaltung der Grundsteuer

Beim Kaminabend der ZIA-Region West diskutierten in der vergangenen Woche in Düsseldorf Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Verfassungsrechtler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg sowie Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht über die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer.

„Es steht aktuell noch nicht fest, ob wir in unserem Bundesland von der Öffnungsklausel Gebrauch machen werden. Die Landesregierung bereitet hierfür derzeit die Entscheidungsgrundlagen vor“, erläuterte Minister Lienenkämper den Gästen die Situation in Nordrhein-Westfalen.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 muss der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln. Daraus folgt, dass eine Neubewertung von über 35 Millionen Grundstücken in Deutschland notwendig ist. Ob eine Neubewertung wertabhängig oder wertunabhängig zu erfolgen hat, hat das Bundesverfassungsgericht offengelassen. Die Bundesländer sind durch die in der Grundgesetzänderung enthaltenen Länderöffnungsklausel jedoch in der Lage, nun ein einfacheres und administrierbares Bewertungsverfahren auf Länderebene einzuführen.
In den ZIA-Gesprächsreihen mit den Länderfinanzministern zeigt sich, dass einige Bundesländer bereits signalisiert haben, eigene Landesgesetze auf den Weg bringen zu wollen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern in Deutschland, die dazu noch keine eindeutige Aussage getroffen haben. Nach Aussage von Minister Lienenkämper werden aber bereits Maßnahmen zur Realisierung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen in die Wege geleitet.

Kirchhof hielt ein Plädoyer für eine vereinfachte und digital umsetzbare Lösung. „Damit würden wir zeigen, dass Deutschland im Steuerrecht reform- und innovationsfähig ist. Die Steuereinnahmen würden gesichert und alle Steuerbetroffenen – die Steuerpflichtigen, der Fiskus und die Gerichte – würden erheblich entlastet.“

Volckens zeigte auf, wie unterschiedlich die verschiedenen Assetklassen, Städte und Regionen von der Neuregelung betroffen wären. Auch lägen bei einer Vielzahl der über 35 Millionen Grundstücke und Gebäude, die neu bewertet werden müssen, keine Daten in ausreichender Qualität vor. „Es wird auf jeden Fall Verschiebungen in der Belastung geben, die zu politischen Diskussionen und zu Klagen führen können“, so Volckens. Umso wichtiger sei es, dass Politik und Immobilienwirtschaft enger zusammenarbeiten. „Der ZIA bietet der Politik einen engen Schulterschluss an“, so Volckens.





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