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06.02.2020 Bestandslistenlieferung für Wohnungsunternehmen beginnt im Februar

Wohnungsunternehmen sind beim Zensus 2021 für ihre Vielzahl an Wohnungen auskunftspflichtig und besonders gefordert. Um die Belastung möglichst gering zu halten und zeitlich zu entzerren, werden Großeigentümerinnen und –eigentümer in ein eigenes Verfahren aufgenommen, welches die Meldung für 2021 schrittweise vorbereitet und vereinfacht.

Lieferung der Bestandslisten

Vor zwei Jahren nahm das Bayerische Landesamt für Statistik zum ersten Mal Kontakt mit potenziellen Wohnungsunternehmen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen oder verwalten, auf. Der nächste Schritt ist die Lieferung von Bestandslisten. Im Februar 2020 werden die Wohnungsunternehmen vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich aufgefordert, Bestandslisten gesammelt elektronisch zu übermitteln. In dieser Liste sind alle Gebäudeanschriften enthalten, an denen sie Wohnraum verwalten oder besitzen.

Das Landesamt ermöglicht ihnen dadurch bereits weit im Voraus, eine Datei mit den nötigen Informationen für die Haupterhebung vorzubereiten und zu übersenden. Zudem kann das Landesamt anhand der Bestandsliste erkennen, ob und für welche Objekte Wohnungsunternehmen in der Haupterhebung 2021 auskunftspflichtig sind.
Um die Bestandslisten zur Haupterhebung trotz der langen Vorlaufzeit auf dem aktuellen Stand zu halten, wird das Bayerische Landesamt für Statistik im Verlauf des Jahres die Möglichkeit anbieten, Änderungen durch Verkauf, Kauf, Abriss oder Neubau mitzuteilen.

Die Lieferung der Gebäude- und Wohnungsinformationen ist Teil des Zensus, der am 16. Mai 2021 wieder in Deutschland stattfindet. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl durch eine Personenerhebung, werden ebenso belastbare Daten zum Wohnungsbestand erhoben. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden dabei alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum ebenso befragt wie gewerblich tätige Mehrfacheigentümerinnen und –eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Der Datenschutz ist sowohl bei der Lieferung der Bestandslisten zur GWZ als auch in der Haupterhebung und Vorbefragung ebenso sichergestellt wie bei allen anderen Erhebungen der amtlichen Statistik.





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