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04.03.2020 BFW zum GEG-Entwurf: Guter Ansatz – aber mit Änderungsbedarf!

„Der angespannte Wohnungsmarkt kann nur durch mehr bezahlbaren Neubau entlastet werden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterhin gilt und die bereits hohen energetischen Standards beim Neubau nicht weiter verschärft werden. So bringen wir den Klimaschutz im Gebäudebereich voran, ohne dass dieser den Neubau noch weiter verteuert“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel heute im Vorfeld der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestages. Mit dem Gebäudeenergiegesetz sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden.

BFW-Präsident Ibel verweist auf ein Gutachten des BFW und der BID-Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, in dem die Wirtschaftlichkeit von verschärften energetischen Standards bei Neubauten berechnet wurden. Sein Resümee: „Bei noch höheren energetischen Standards würden die Investitionen in keinem Verhältnis mehr zur zusätzlichen Energieeinsparung stehen.“

Trotz dieses sinnvollen Ansatzes sei der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend, so Ibel weiter: „Das ursprüngliche Ziel des Gebäudeenergiegesetzes, das Energieeinsparrecht einfacher, verständlicher und transparenter zu machen, wird nicht erreicht. Der GEG-Entwurf hat mehr Paragrafen als seine Vorgänger EnEV, EnEG und EEWärmeEG zusammen!“ Zudem dürfte das im Gesetzentwurf angegebene Referenzgebäude gar nicht gebaut werden, weil es den zulässigen Energiebedarf um 25 Prozent übersteigt. Vage bleibt auch weiterhin, an welchen Daten sich das Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren soll. Hier würden Eck- oder Referenzdaten die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit verbessern.

„Das Energieeinsparrecht muss wieder verständlich werden“, forderte Ibel. „Deshalb gilt für den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz: Jetzt nachbessern und nicht auf halber Strecke stehen bleiben!“





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