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16.03.2020 Coronavirus könnte mehr Ad-Hoc-Mitteilungen auslösen

Das Coronavirus hat mittlerweile auch Auswirkungen auf die kapitalmarktrechtlichen Pflichten von Unternehmen. Die EU-Kapitalmarktaufsicht ESMA verlangt jetzt von börsennotierten Firmen, so schnell wie möglich alle relevanten Informationen über die Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Fundamentaldaten, Aussichten oder finanzielle Situation gemäß ihren Transparenzverpflichtungen offenlegen. Zudem sollen Unternehmen in ihrem Finanzbericht zum Jahresende 2019, so er noch nicht fertig gestellt ist, oder anderweitig in ihren Zwischenberichten Transparenz über die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen von COVID-19 schaffen.

Prof. Dr. Michael Schlitt, Leiter Capital Markets Germany und Corporate Capital Markets and Securities in Europa der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, rät Unternehmen: Überwachen Sie die Auswirkungen von COVID-19 auf Ihre Geschäftstätigkeit und analysieren Sie im Hinblick auf Ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten stetig. Eine Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-Hoc-Mitteilung kann sich beispielsweise aus einer Schließung von Produktionsstätten, Lieferengpässen, Exportverboten, dem Ausfall von wichtigen Kunden oder anderen erheblichen Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit ergeben.

Dabei ist es besonders wichtig, die Auswirkungen von COVID-19 auf Ihre Finanzkennzahlen im Blick zu haben. Bei sich abzeichnenden Abweichungen von veröffentlichten Prognosen oder erzeugter Markterwartung sollten Sie die Veröffentlichung einer Ad-Hoc-Mitteilung genau prüfen. Vor dem Hintergrund der oben zitierten Empfehlung der ESMA sowie ihrer MAR-Leitlinien zum Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen wird tendenziell von einer restriktiven Anwendung der Selbstbefreiungsmöglichkeit auszugehen sein.







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