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26.03.2020 Kritik an Absage des Bundesjustizministeriums an Sicher-Wohnen-Fonds

Am 25. März hat der Deutsche Bundestag einen Kündigungsschutz für von der Corona-Pandemie betroffene Mieter beschlossen. Doch ein von der Wohnungswirtschaft geforderter Sicher-Wohnen-Fonds wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.

„Die Wohnungswirtschaft steht selbstverständlich in diesen unsicheren Zeiten zum Mieterschutz. Als Vermieter sind wir aber auch Arbeitgeber und regionaler Wirtschaftsfaktor. Gerade in strukturschwachen Regionen können Wohnungsunternehmen Mietausfälle nur sehr kurz unbeschadet überstehen“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier.

Bereits am 18. März hatte die Wohnungswirtschaft gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund einen Sicher-Wohnen-Fonds“ als Solidarfonds gefordert, um die Zahlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen zu sichern und radikale Sparmaßnahmen zu verhindern. Das Ziel: Mieter sollen ihre Wohnungen bei Zahlungsproblemen nicht verlieren und Vermieter weiterhin handlungsfähig bleiben.

„Die drohenden Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise werden Vermieter und Mieter gleichermaßen treffen“, erläutert Maier. Wohnungsunternehmen müssten die notwendigen Auszahlungen zum Unterhalt der Wohnungen weiterhin leisten können. Die Verbandsmitglieder haben in den letzten Jahren massiv in den Wohnungsneubau und die energetische Sanierung investiert und dafür hohe Verbindlichkeiten bei den Banken aufgenommen. „Es ist daher absolut dringend, den finanziellen Handlungsspielraum der Wohnungsunternehmen zu erhalten“, bekräftigt der Verbandschef.






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