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27.03.2020 Analyse: Mietendeckel in Berlin verfehlt Wirkung

Nach wie vor liegen rund 92 Prozent aller in Berlin angebotenen Bestandswohnungen über den Obergrenzen des Mietendeckels. Gleichzeitig stagniert das Angebot an Mietendeckel-konformen Mietwohnungen nach einer Datenanalyse von ImmoScout24 auf einem sehr niedrigen Stand. Das Angebot an unvermieteten Eigentumswohnungen ist seit dem Stichtag 18. Juni 2019 um 35 Prozent angestiegen.

Vor einem Monat hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Mietendeckel beschlossen. Für die nächsten fünf Jahre werden die Berliner Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Mit dem Gesetz sollen weitere Mietpreissteigerungen gedämpft werden. Eine aktuelle Analyse von ImmoScout24 zeigt, dass das Mietangebot an Mietendeckel-konformen Wohnungen in Berlin vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zugenommen hat. Der von der Berliner Regierung erwartete Effekt, dass mehr günstigere Wohnungen angeboten werden, ist bisher nicht eingetreten. Gleichzeitig ist das Angebot an unvermieteten Eigentumswohnungen erheblich angestiegen.

Verkauf scheint attraktiver als die Vermietung zu den Grenzwerten des Mietendeckels
„Unsere Datenanalyse zeigt, dass scheinbar für viele Eigentümer aktuell der Verkauf ihrer Objekte als Eigentumswohnung attraktiver ist, als die Wohnung zu den Obergrenzen des Mietendeckels anzubieten. Das Gesamtangebot an preiswertem Wohnraum hat sich für die Einwohner von Berlin durch den Mietendeckel nicht erhöht. Das Gesetz verfehlt somit die von der Berliner Regierung beabsichtigte Wirkung“, kommentiert Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmoScout24.

ImmoScout24 hat untersucht, wie sich das Angebot und die Preise von Miet- und Eigentumswohnungen einen Monat nach Inkrafttreten des Mietendeckels entwickelt haben. Mit Stand vom 19. März liegen noch 92,4 Prozent aller in Berlin angebotenen Bestandswohnungen über den Obergrenzen des Mietendeckels.

Die Datenanalyse von ImmoScout24 zeigt weiterhin, dass Wohnungsangebote, die über den nun gültigen Obergrenzen des Mietendeckels liegen, seit dem 20. Februar 2020 (kurz vor Inkrafttreten des Mietendeckels) um 44,5 Prozent abgenommen haben. Vermieter haben demnach einen Teil, der bisher über den zulässigen Obergrenzen angebotenen Objekte aus dem Inseratsbestand entfernt. Gleichzeitig stagniert das Angebot an Mietendeckel-konformen Mietwohnungen allerdings auf einem sehr niedrigen Stand. Das Angebot an unvermieteten Eigentumswohnungen ist hingegen seit dem Stichtag 18. Juni 2019 um 35 Prozent angestiegen, knapp 5 Prozent davon seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes.

In Randbezirken liegen über 70 Prozent der Angebote über dem Mietendeckel – Innenstadtlagen zu 100 Prozent

Eine Einzelbetrachtung der Berliner Stadteile zeigt: Im Ortsteil Mitte lagen zum Erhebungsstichtag 19.03.2020 alle Bestandswohnungen über dem Mietendeckel. Mit durchschnittlich 13,67 Euro pro Quadratmeter ist die Differenz zur zukünftig geforderten Obergrenze in Mitte nach wie vor am größten. Auch in Kreuzberg und Friedrichshain liegen alle Angebote über den Höchstgrenzen. Hier fordern Vermieter im Schnitt über 10 Euro pro Quadratmeter mehr als erlaubt. Doch selbst in Lichtenberg liegen alle Wohnung über den Obergrenzen. Die Differenz zwischen der zulässigen und der geforderten Miete liegt bei 4,89 Euro pro Quadratmeter. Die geringsten Differenzen gibt es in Lichtenrade mit 2,77 Euro pro Quadratmeter und Köpenick mit 2,95 Euro pro Quadratmeter. Doch auch in der Berliner-Randlage in Köpenick liegen 71,4 Prozent der angebotenen Mietwohnungen über den Obergrenzen des Mietendeckel-Gesetzes. Im Durchschnitt überschreiten Vermietende die zulässige Miethöhe um 6,60 Euro pro Quadratmeter.

Reduktion in der Bestandsmiete

Neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels müssen Vermietende überhöhte Mieten aus Bestandsverträgen senken. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Liegt die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen unter Berücksichtigung der Lage 20 Prozent über der zulässigen Mietobergrenze gilt diese als überhöht. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Liegt die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen unter Berücksichtigung der Lage 20 Prozent über den festgesetzten Mietobergrenzen gilt diese als überhöht.








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