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27.03.2020 Bundestag beschließt Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der Bundestag hat die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Für Aktiengesellschaften sieht der Gesetzesentwurf zahlreiche Erleichterungen von den sonst anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vor - so können sie finanzielle Mittel zügig in Anspruch nehmen.

Dazu Dr. Richard Mayer-Uellner, Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS: „Der Gesetzgeber hat sich an den Regelungen zur Bekämpfung der Finanzkrise von 2008 orientiert, die einen Einstieg des Staates bei der Commerzbank ermöglicht hatten. Deutlich erleichtert werden beispielsweise Beschlüsse der Hauptversammlung, die für den Einstieg des Fonds notwendig sind. Sie können nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden. Und Aktionäre, die durch ihre Stimmausübung oder unbegründete Rechtsmittel die Maßnahmen verzögern, können sich schadensersatzpflichtig machen.“

Hinsichtlich möglicher Eingriffe des Fonds in die Corporate Governance der betroffenen Unternehmen meint Mayer-Uellner: „Dauer und Ausmaß der Corona-Krise sind noch völlig unklar. Daher sollten Unternehmen jetzt schon prüfen, ob ein Einstieg des Fonds erforderlich werden könnte. Ist der Fonds erst einmal beteiligt, kann er starken Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen. So kann er Vorgaben zur Dividendenausschüttung, zu Vergütungsbegrenzungen für die Vorstandsmitglieder oder zur Verwendung der aufgenommenen Mittel machen.“

Zu nun notwendigen Maßnahmen in der anstehenden Hauptversammlungssaison sagt Mayer-Uellner: „Dank weiterer gesetzlicher Erleichterungen sind Hauptversammlungen trotz der Versammlungsverbote bald wieder möglich. Das sollten Unternehmen nutzen, um sich von ihren Aktionären ermächtigen zu lassen, für den Staatseinstieg erforderliche Kapitalmaßnahmen durchzuführen.“








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