News RSS-Feed

27.03.2020 Echtzeitüberweisung: paybondo.de – Factoring für Immobilienmakler

Das Corona-Virus hat gerade nicht nur unseren Alltag, sondern auch die Wirtschaft fest im Griff. Doch das ist nicht für alle Branchen gleichermaßen ein Grund zum Schwarzsehen. Während viele zurzeit an allen Fronten kämpfen müssen, gibt es für andere zum Glück wirklich praktische Hilfestellungen, beispielsweise für Immobilienmakler. Marco Kunze und Adrian Hummel, die Gründer von paybondo.de – Factoring für Immobilienmakler, wissen genau, wie mühsam es in dieser Branche sowieso schon sein kann: „Makler müssen auch in normalen Zeiten oft sehr lange auf ihre Provision warten. Das macht die Planung der Finanzen oft sehr schwierig.“

Paybondo als wirksames Mittel gegen Liquiditätsengpässe

Immobilienmakler müssen oft für lange Zeiträume in Vorleistung gehen. Von der Objektakquise bis zum Hausverkauf oder der Wohnungsvermietung können schon allein mehrere Monate verstreichen. Während all dieser Zeit entstehen Kosten und wird Arbeitszeit eingesetzt, um z.B. Besichtigungstermine zu organisieren und durchzuführen. Wenn es dann endlich so weit ist und beispielsweise ein Hausverkauf beim Notar beurkundet wird, zieht sich die Zahlung der Maklerprovision oftmals noch weitere ein bis zwei Monate hin. „Hier kommt paybondo ins Spiel“, so Adrian Hummel. „Wer uns seine Forderung für eine Gebühr ab 2,9 % verkauft, erhält sein Geld sofort per Echtzeitüberweisung, und zwar auch in Zeiten der Corona-Krise.“

Angekauft werden Forderungen ab einer Höhe von 1.000 Euro aus Verkauf oder Vermietung und sofort ohne zusätzliche Gebühren überwiesen. Für den Kunden des Maklers ändert sich nichts. Der Makler dagegen hat sogar noch weniger Arbeit, weil paybondo seine Rechnung in seinem Namen erstellt und an den Kunden sendet, der die Maklerprovision dann an paybondo überweisen muss.

Trotz Corona-Krise: Beschleunigung des Verfahrens für den Makler

Erforderlich für den schnellen Ankauf ist nur eine kostenlose Anmeldung bei paybondo.de. Die Auszahlung der Provision erfolgt sofort, nachdem der Makler das Angebot von paybondo angenommen hat, und zwar ohne Sicherheitseinbehalt. Was besonders komfortabel ist: Nach dem Verkauf der Forderung an paybondo braucht der Makler sich nicht mehr darum zu kümmern, ob und wann der Kunde bezahlt. „Wir verlangen weder einen jährlichen Mindestumsatz, noch dass der Makler alle seine Forderungen an uns abtritt“, so paybondo-Geschäftsführer Marco Kunze. „Der Makler kann also von Fall zu Fall entscheiden, welche Provisionen er an uns verkaufen möchte.“

Selbstverständlich kann der Makler seinen Kunden vor Rechnungsstellung, z.B. beim Notartermin, darauf hinweisen, dass er die Forderung an paybondo verkaufen möchte – zwingend erforderlich ist es rein rechtlich gesehen aber nicht. Paybondo bzw. die Actuar AG tritt lediglich als berechtigter Zahlungsempfänger auf der Maklerrechnung in Erscheinung. Dieses Procedere kennen viele von uns ohnehin schon von ihren Arztrechnungen. „Somit können sich auch Immobilienmakler um die wichtigen Dinge kümmern – ihre Kunden“, so Adrian Hummel.

Und falls der Kunde nicht zahlen sollte, darf der Makler das Geld trotzdem behalten, denn paybondo bietet einen 100-prozentigen Ausfallschutz. Warum also sollte man sich das Leben als Makler nicht ein bisschen leichter machen?








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!