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15.04.2020 ZIA fordert Nachbesserung beim Pflege-Rettungsschirm

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert eine Nachbesserung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes. Durch den damit verbundenen Pflege-Rettungsschirm für die ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen können Betreiber corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen refinanziert bekommen. „Die Erstattung bezieht sich aktuell jedoch nur auf die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung und die finanziellen Anteile der Pflegebedürftigen wie Unterkunft, Verpflegung und den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“, sagt Jan-Hendrik Jessen, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Gesundheitsimmobilien.

Außen vor blieben die Investitionsfolgenkosten zur Refinanzierung der systemrelevanten Infrastruktur – also dem Gebäude und dessen Ausstattung. „Die Ertrags- und Mietausfälle für Betreiber, die aufgrund der aktuellen Aufnahmestopps oder Betriebsschließungen entstehen, können angesichts der weiter bestehenden Miet- oder Kreditzahlungsverpflichtungen nicht ausreichend kompensiert werden“, so Jessen. Selbst wenn die Einrichtung unter die Regelungen zum Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern fallen, sei die Mietzahlungspflicht bestenfalls aufgeschoben und nicht aufgehoben. Vereinzelt seien auch bereits Fälle zu beobachten, bei denen ungerechtfertigt Zahlungen ausbleiben oder nicht mehr vollumfänglich bedient werden.

„Der Bereich von Pflege- und Gesundheitsimmobilien ist in der Tat systemrelevant – übrigens nicht erst seit Corona“, sagt Jessen. „Die demographische Entwicklung wird auch in der Nachkrisenzeit weitergehen. Insolvenzen und schließende Pflegeeinrichtungen – sei es ambulant oder stationär – können und sollten wir uns angesichts einer älter werdenden Bevölkerung nicht erlauben.“






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