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23.04.2020 Mietendeckel – Vorwurf der Unredlichkeit der Berliner Vermieter haltlos

Der IVD Regionalverband Berlin-Brandenburg weist den Vorwurf des Berliner Mietervereins zurück, dass Vermieter mittels einer sogenannten Schattenmiete den Mietendeckel umgehen würden. „Dieser Vorwurf ist unhaltbar und stellt rechtstreue Vermieter, die sich absichern wollen, in ein moralisches Zwielicht. Das ist eine unlautere Diffamierung“, sagt Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD-Regionalverbandes Berlin-Brandenburg.

„Vermieter, die den Mieter verpflichten, im Fall, dass der Mietendeckel nicht gilt, die Miethöhe gemäß BGB zu entrichten, handeln im Einklang mit geltendem Recht. Denn in Berlin existieren zwei Mietrechtsregime nebeneinander. Öffentlich-rechtlich regelt der Mietendeckel rein das Preisrecht, d.h. die Höhe der Miete. Welche Miete vertraglich vereinbart werden darf, wird weiterhin ausschließlich privatrechtlich durch das BGB bestimmt. Auf diesen Umstand hat sogar der Berliner Gesetzgeber immer wieder hingewiesen. Es ist sowieso absehbar, dass die zulässige Miethöhe in Berlin wieder durch das BGB geregelt wird. Entweder wird das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin durch das Verfassungsgericht kassiert oder es läuft 2024 aus. Hierfür ist eine Regel zu treffen. Das ist keine Trickserei“, so Kerstin Huth.






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