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24.04.2020 IVD begrüßt Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld

Der Bundestag verabschiedete gestern einen Gesetzentwurf zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung. Ziel des Gesetzes ist es, soziale Härten zu vermeiden, wenn ab 2021 die durch die Wärmeversorgung von Gebäuden entstehenden CO2-Emissionen im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems einen Preis bekommen. Dazu soll eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Komponente im Wohngeld eingeführt werden.

Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD: „Bezieher von Wohngeld werden mit den zusätzlichen Energiekosten, die durch die Klimaschutzmaßnahmen entstehen, nicht allein gelassen. Stattdessen wird ein wichtiges Instrument der zielgruppengenauen Subjektförderung gestärkt. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die schwächsten Teilnehmer am Wohnungsmarkt, Haushalte mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf andere Transferleistungen haben, nicht gegen den Klimaschutz ausgespielt werden. Dies hatte der IVD schon im vergangenen Jahr anlässlich der Wohngeldnovelle gefordert. Insbesondere in Zeiten von Corona, in denen viele mit Einkommenseinbußen zu kämpfen haben, ist dies eine wichtige Entlastung.“







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