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06.05.2020 Mietendeckel: Jetzt wird für Rechtsklarheit gesorgt

Heute haben Fraktionsmitglieder der CDU/CSU und der FDP im Bundestag beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht.

Dazu sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD: „Die Wohnungswirtschaft und auch weite Teile der Politik setzen mit Recht große Hoffnung in das Normenkontrollverfahren. Andernfalls droht ein Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen mit Nachahmungen. Das führt zu einer gravierenden rechtlichen Unsicherheit. Es muss Klarheit darüber herrschen, dass Mietrecht Bundesrecht ist. Der Bund hat hier gute Kompromisse erzielt, an die sich alle Länder auch halten sollten.

In der Sache ist der Berliner Mietendeckel sozial ungerecht. Der Mietendeckel spiegelt nicht den Berliner Mietwohnungsmarkt. Es profitieren fast ausschließlich die Gutverdienenden in schönen Wohnungen und gehobenen Lagen. Die versprochenen Entlastungen greifen nicht in den einfacheren Lagen.

Rechtlich gesehen haben wir es mit einem enteignungsgleichen Eingriff zu tun. Der Mietendeckel stellt die zwischen Mietern und Vermietern getroffenen Verträge willentlich auf den Kopf. Allein die Rückwirkungsklauseln in dem Gesetz sind rechtspolitisches Harakiri und klar verfassungswidrig.“








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