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12.05.2020 Corona-Lockerungen: Trinkwasserhygiene beachten

„Aufgrund des wochenlangen Shutdows waren Trinkwasserleitungen in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen wie Hotels, Geschäften oder Schulen lange nicht in Gebrauch. Damit erhöht sich das Risiko, dass das Trinkwasser mit Legionellen und anderen Keimen befallen sein könnte.“ Darauf macht Markus Jugan, Vize-Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter, aufmerksam.

Jugan: „Bei den Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie, Hotellerie, in Schulen, Kindertages- und Sportstätten ist darauf zu achten, dass die Trinkwasserhygiene entsprechend gewährleistet werden muss. Im stehenden Wasser in den Leitungen könnte es zu einer erhöhten Legionellen-Konzentration gekommen sein. Alle Trinkwasserleitungen sollten deshalb mindestens drei Minuten mit ca. 60 ° C heißem Wasser durchspült werden. Bei über 50 ° C sinkt die Vermehrungsrate deutlich.
Das Umweltbundesamt empfiehlt überdies, Trinkwasser, das länger als 4 Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen oder Getränken, insbesondere für Säuglinge, zu verwenden, sondern vor Gebrauch ablaufen zu lassen, bis es deutlich kühler wird. Eigentümer und Verwalter sollten ihre Mieter dringend auf die Einhaltung der Trinkwasserhygiene und die erhöhte Gefährdung der Trinkwasserqualität durch Leerstand und unterbrochene Benutzung hinweisen.“







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