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12.05.2020 Innovationsbericht 2020: ZIA sucht Best Practice-Innovationen

Bereits zum vierten Mal führt der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, den Wettbewerb „Best Practice-Innovationen in der Immobilienwirtschaft“ durch. Bis zum 30. Juli 2020 können sich Unternehmen, in deren Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit die Immobilie steht, bewerben, um dann anlässlich des ZIA-Innovationskongresses am 17. November 2020, der erstmals online stattfindet, sowie im 4. ZIA-Innovationsbericht vorgestellt zu werden.

„Wir laden alle Unternehmen – ob ZIA-Mitglied oder nicht – ein, ihre Best-Practice-Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft mit uns zu teilen“, sagt Martin Rodeck, Vorsitzender des ZIA Innovation Think Tank. „In diesem Jahr wollen wir insbesondere, aber nicht ausschließlich auf sogenannte Schnittstellen-Innovationen abzielen. Innovationen also, die Brücken bauen zwischen der Immobilienwirtschaft und angrenzenden Industrien und Bereichen wie der Mobilität, der Energie, dem Einfluss auf die Stadtgesellschaft und sozialen Innovationen – Innovationen also, die gesellschaftliche Probleme lösen. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass wir Innovationen weiter vorantreiben, um gestärkt aus diese schwierigen Zeit herauszukommen.“

Grundsätzlich gilt für alle Einreichungen, dass diese bereits am Markt verfügbar sein und ihren Erfolg nachgewiesen haben müssen. Zudem muss die Innovation für die Immobilienbranche insgesamt neu sein – eine Neuerung für ein einzelnes Unternehmen, die bereits bei anderen Unternehmen im Einsatz ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht. In Frage kommen beispielsweise ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung, ein neues Marketing-Konzept oder ein neues Geschäftsmodell. Auch interne Innovationen, sogenannte Prozess- und Systeminnovationen werden berücksichtigt.

Die Jury – bestehend aus Mitgliedern des ZIA Innovation Think Tank und Experten anderer Wirtschaftszweige – bewertet unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Russo, Managing Director bei One Square Advisors, die eingereichten Ideen – anhand folgender Kriterien: Neuigkeitsgrad des Innovationskonzepts, Nutzen für die Kunden bzw. – bei internen Innovationen – der Nutzen für das Unternehmen, Schutz vor möglichen Nachahmungen, Skalierbarkeit auf zusätzliche Anwendungsfelder, Wirtschaftlichkeit, Nutzen für die Umwelt und die Gesellschaft, Grad der Einbindung von Partnern, Kunden und internen Abteilungen des Unternehmens bei der Entwicklung der Innovation.

Insgesamt unterscheidet der ZIA die „Best-Practice-Innovationen“ in den Unternehmensgrößen Kleinunternehmen (jeweils bis 25 Mitarbeiter sowie 26-50 Mitarbeiter), Mittlere Unternehmen (jeweils 51 bis 250 Mitarbeiter sowie 251 bis 500 Mitarbeiter) und Großunternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter).








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