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14.05.2020 Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beschlossen

Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD: „Die Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer ist fair, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des Maklers profitieren. Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Doppeltätigkeit weiterhin zulässt. Sie entspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Wir sind froh, dass die Politik dieses Leitbild zum Maßstab nimmt. Dennoch halten wir die gesetzliche Regulierung der Maklerkosten generell für nicht unbedingt nötig, auch wenn mit der Neuregelung grundsätzlich ein hohes Maß an Gerechtigkeit erreicht wird. Denn jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers. Diese Flexibilität, die sich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Märkte bewährt hat, wird künftig stark eingeschränkt.

Wir sehen es nach wie vor auch kritisch, dass die Politik bei der Diskussion um den Zugang zum selbstgenutzten Grundeigentum zu sehr auf die Maklerprovision und nicht ganzheitlich auf die Rahmenbedingungen des Eigentumserwerbes eingegangen ist. Die Neuregelung kann aus unserer Sicht daher nur der Anfang einer übergreifenden politischen Strategie sein, die den Zugang erleichtert. Die Fortsetzung des Baukindergeldes, die Einführung eines KfW-Bürgschaftsprogrammes oder die Senkung der Grunderwerbsteuer sind weitere Bausteine, die die Politik endlich angehen muss.
Für die Branche bedeutet die Neuregelung eine Zeitenwende. Viele Maklerunternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle umstellen. Das wird nicht einfach, zumal die Folgen der Corona-Krise noch längere Zeit zu spüren sein werden. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass mit der Regelung die Qualität und Professionalisierung der Branche gesteigert wird.“









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